Neue Haftungsregeln für E-Scooter-Unfälle geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wirbt für eine erweiterte Haftung von Leihanbietern bei Unfällen mit E-Scootern. Vor der abschließenden Beratung über eine entsprechende Regelung am heutigen Abend sagte die Ministerin: „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden.“ Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos.
Hintergrund: Steigende Unfallzahlen
Die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung, die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts stützt, gab es im Jahr 2021 rund 4000 Straßenverkehrsunfälle mit E-Scootern. Im Jahr 2024 stieg diese Zahl auf fast 8000 Unfälle – eine Verdoppelung innerhalb von drei Jahren. Unfälle, die durch abgestellte E-Scooter verursacht werden, werden bislang statistisch nicht erfasst.
Bisherige Rechtslage und geplante Änderungen
Bislang haftet bei einem Unfall mit einem gemieteten E-Roller nur der Fahrer. Ist dieser nicht auffindbar, bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Künftig sollen Betroffene ihre Schadensersatzansprüche auch gegenüber dem Anbieter geltend machen können. Zudem soll die Haftung bei Unfällen mit abgestellten E-Rollern verschuldensunabhängig gelten. Das bedeutet, dass Geschädigte nicht mehr nachweisen müssen, dass der Fahrer den Roller unsachgemäß platziert hat, etwa mitten auf einem Gehweg.
Auswirkungen für Leihanbieter
Die geplanten Regelungen würden die Leihanbieter von E-Scootern stärker in die Pflicht nehmen. Sie müssten künftig für Schäden haften, die mit ihren Fahrzeugen verursacht werden, auch wenn der konkrete Fahrer nicht ermittelt werden kann. Die Ministerin betonte, dass dies eine Frage der Verantwortung sei: Wer mit der Vermietung Geld verdiene, müsse auch für die Folgen geradestehen.
Reaktionen und Ausblick
Die abschließende Beratung über die Regelung ist für den heutigen Abend geplant. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung die Verschärfung der Haftungsregeln beschließt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Position von Unfallopfern zu stärken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Belastungen für die Anbieter, die diese möglicherweise an die Nutzer weitergeben könnten.



