Nach mutmaßlicher Vergewaltigung einer 16-Jährigen in einem Jugendzentrum in Berlin-Neukölln bleibt die Einrichtung auf unabsehbare Zeit geschlossen. Ein Sprecher des Bezirksamtes Neukölln erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass es zwar Überlegungen im Jugendamt gebe, unter welchen Umständen eine Wiedereröffnung möglich sei, konkrete Pläne jedoch nicht existierten.
Hintergrund der Schließung
Der Jugendclub war Mitte März nach Bekanntwerden der Vorwürfe geschlossen worden. Ursprünglich hieß es von der zuständigen Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke), eine Wiedereröffnung sei frühestens in den Sommerferien realistisch. Voraussetzung seien grundlegende Veränderungen und ein neues pädagogisches Konzept. Die Jugendstadträtin steht in dem Fall selbst in der Kritik.
Der Vorfall
In dem Neuköllner Jugendclub soll eine 16-Jährige von Jugendlichen Ende 2025 vergewaltigt und später bedrängt worden sein. Die Polizei erfuhr davon erst durch die Anzeige des Vaters im Februar 2026. Weder das Jugendzentrum noch das zuständige Jugendamt des Bezirks erstatteten Anzeige. Zu den Gründen gibt es unterschiedliche Darstellungen. Inzwischen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall.
Ermittlungen und unabhängige Kommission
Eine unabhängige Kommission untersucht seit Ende April den Fall. Nach den Plänen soll die Kommission bis Anfang September ihren Abschlussbericht der Öffentlichkeit vorstellen. Ziel seien die Aufklärung des Sachverhalts und eine Analyse von Fehlern, hieß es seinerzeit. Auch Empfehlungen für die Zukunft erhofft sich das Bezirksamt.
Unterdessen laufen die Ermittlungen von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Vorfall weiter. Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, ist nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft offen.
Weitere rechtliche Schritte
Neben den Vorwürfen gegen mehrere Jugendliche geht es auch um Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung und der Strafvereitelung im Amt. Zudem gingen laut Polizei – überwiegend online über die Internetwache – mehrere Hinweise auf „fehlerhaftes bzw. gegebenenfalls strafrechtlich relevantes Handeln bzw. Unterlassen“ ein. Bislang ist laut Staatsanwaltschaft noch offen, ob gegen Jugendstadträtin Nagel ein Verfahren eingeleitet wird. Die Prüfung dauere an, so der Behördensprecher.



