Lebenslange Haft für Eltern nach Hungertod ihres Babys in Brunsbüttel
Lebenslange Haft für Eltern nach Hungertod des Babys

Das Landgericht Itzehoe hat die Eltern eines vier Monate alten Babys aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht wertete die Vernachlässigung des Säuglings als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann erklärte in der Urteilsbegründung, der Fall lasse einen „fassungslos zurück“.

Todesursache: Verhungern trotz offensichtlicher Symptome

Die Obduktion ergab, dass das Baby am 26. September 2025 an den Folgen von Unterernährung und Flüssigkeitsmangel starb. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24-jährigen Angeklagten ihren Säugling über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgten. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überlebt.

Bereits zwei Wochen vor dem Tod hatten die Eltern nach Angaben der Mutter bemerkt, dass das Kind Gewicht verlor. Dennoch unterließen sie es, ärztliche Hilfe zu suchen. Stattdessen versäumten sie mehrere Kinderarzttermine, was die Staatsanwaltschaft als Indiz für die Überforderung und letztlich die Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben des Kindes wertete.

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Staatsanwaltschaft sah Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, da sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. Die Angeklagten hätten den Säugling bewusst leiden lassen, ohne einzuschreiten. Die Eltern, die außerdem Zwillinge im Alter von drei Jahren hatten, berichteten im Prozess von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby. Der Vater sagte: „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde.“ Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr.

Nebenverfahren eingestellt – keine Hinweise auf Fehlverhalten bei Jugendamt oder Bekannten

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Nebenverfahren eingestellt. Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern ergaben sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten. Die Frage, ob das Jugendamt möglicherweise früher hätte eingreifen müssen, war im Prozess thematisiert worden, aber das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortung Dritter.

Urteil: Lebenslange Haft als Signal gegen Kindesvernachlässigung

Mit dem Urteil spricht das Gericht ein deutliches Signal gegen schwere Kindesvernachlässigung. Die lebenslange Haftstrafe ist die Höchststrafe im deutschen Strafrecht. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über die Früherkennung von Vernachlässigung ausgelöst. Die Eltern nahmen das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Eine Revision ist möglich.

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