Das Landgericht Itzehoe hat die Eltern eines vier Monate alten Säuglings wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Kind war im September 2025 in der elterlichen Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) verhungert. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann erklärte, der Fall lasse einen „fassungslos zurück“.
Vernachlässigung führte zum Tod des Babys
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten das am 26. September 2025 verstorbene Baby massiv vernachlässigten. Die Obduktion ergab Tod durch Verhungern. Die Eltern hatten es unterlassen, das Kind ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt angesehen und forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überlebe.
Geständnis und Erinnerungslücken
Während des Prozesses berichteten der Vater und die Mutter, die damals auch für ihre drei Jahre alten Zwillinge zu sorgen hatten, von ihren Schwierigkeiten mit dem Baby. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der Vater. Für den Monat des Todes des Kindes habe er keine Erinnerung mehr. Die Mutter gab an, etwa zwei Wochen vor dem Tod den Gewichtsverlust des Kindes bemerkt zu haben. Die Überforderung zeigte sich auch durch das Verpassen von Kinderarztterminen.
Nebenverfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Nebenverfahren eingestellt. Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern ergaben sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten. Der Fall hatte in der Region für großes Entsetzen gesorgt.



