Die Wasserförderung aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald bleibt ein Fall für die Justiz: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt. Eine Pressesprecherin des Gerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Beschwerde.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz den Eilanträgen zweier Sprudelbetriebe stattgegeben, die sechs Brunnen vorerst weiter nutzen dürfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit „erheblichen und teilweise nicht mehr rückgängig zu machenden wirtschaftlichen Konsequenzen“ für die Unternehmen durch einen Stopp der Wasserentnahme. Das Verbot der Wasserentnahme war im April ergangen.
Nächste Instanz
Über die Beschwerde der SGD Nord entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht. Damit bleibt die Zukunft der Wasserförderung aus dem Nationalpark vorerst offen. Die SGD Nord als zuständige Behörde hatte die Untersagung der Wasserentnahme verfügt, was die Unternehmen gerichtlich anfochten.



