Das Landgericht Itzehoe hat die Eltern der vier Monate alten Ashley zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf den 24-jährigen Angeklagten Vanessa H. und Kim Ole H. gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen vor. Das Baby war am 26. September 2025 in der Wohnung der Familie in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) verhungert. Bei ihrem Tod wog die kleine Ashley nur noch rund ein Kilogramm.
Urteil: Lebenslang wegen Mordes und Misshandlung
Am Mittwoch verkündete das Gericht das Urteil: Lebenslange Haft für beide Elternteile wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Eltern dem im Mai 2025 geborenen Mädchen nicht ausreichend Nahrung und Flüssigkeit gegeben hatten. Sie hätten billigend in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überleben würde. Als Mordmerkmal wurde Grausamkeit festgestellt, da der Säugling qualvoll verhungerte.
Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen
Am Nachmittag des 26. September 2025 waren Polizei und Rettungsdienst nach einem Notruf zur Wohnung der Familie geeilt. Ein Notarzt konnte dem völlig abgemagerten Mädchen nicht mehr helfen. Die spätere Obduktion ergab, dass Ashley an den Folgen von Unterernährung und Dehydrierung gestorben war. Einen Tag nach dem Tod wurden die Mutter und ihr Lebensgefährte einer Haftrichterin vorgeführt, die Untersuchungshaft anordnete.
Eltern berichten von Überforderung
Im Prozess schilderten die Eltern ihre starke Überforderung im Alltag mit den Kindern, darunter zwei damals drei Jahre alte Zwillinge. Der Vater sprach von Erinnerungslücken für den Zeitraum vor dem Tod des Säuglings sowie von psychischer Belastung und fehlender Unterstützung. Die Mutter erklärte, sie habe den Gewichtsverlust des Babys etwa zwei Wochen vor dessen Tod bemerkt. Dennoch versäumten die Eltern Arzttermine. Die Aussagen in dem Mordprozess waren bedrückend.
Jugendamt hielt Verhältnisse für angemessen
Beide Eltern gaben an, die Entwicklung des Kindes zunächst als normal eingeschätzt zu haben. Das Jugendamt hatte die Familie mehrfach besucht und die Verhältnisse als angemessen bewertet. Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter und Bekannte wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung auf fahrlässige Tötung mit deutlich geringeren Strafen plädiert hatte.
Nachbarn trauern um Ashley
Nach dem Tod des Babys zündeten Nachbarn am Wohnhaus der Familie in Brunsbüttel Kerzen an und legten Blumen und Stofftiere nieder, um ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über die Kontrollmechanismen des Jugendamts ausgelöst.



