Lebenslange Haft für Palliativarzt Johannes M. wegen 15 Morden
Lebenslange Haft für Palliativarzt Johannes M.

Das Berliner Landgericht hat den Palliativarzt Johannes M. (41) am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung sowie ein lebenslanges Berufsverbot an. Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert: lebenslange Haft für Mord in 15 Fällen, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung und Berufsverbot.

Die grausamen Taten des Mediziners

Fast ein Jahr lang verhandelte das Gericht über die Taten des promovierten Mediziners. Zwischen September 2021 und Juli 2024 verabreichte er zwölf Frauen und drei Männern bei Hausbesuchen ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente – ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren Wissen. Mehrmals legte er Feuer, um Spuren zu vertuschen. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen aus.

Der Deutsche arbeitete als angestellter Arzt in der ambulanten Palliativversorgung in Berlin. Palliativteams begleiten schwerstkranke Menschen, lindern Schmerzen und erhöhen die Lebensqualität. Doch Johannes M. missbrauchte das Vertrauen seiner Patienten auf grausame Weise.

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Die Opfer und ihre Angehörigen

Die 255-seitige Anklage führt als jüngstes Opfer eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor. Hinterbliebene sind bis heute fassungslos. „Sie hatte Pläne, wollte mit ihrer Schwester an die Ostsee reisen – meine Mutter wollte weiterleben“, sagte der Sohn einer 72-Jährigen, die am 24. Juli 2024 starb. Eine Mutter weinte im Gerichtssaal um ihre 25-jährige Tochter. „Nie hat sie gesagt, dass sie nicht mehr leben wollte.“

Das Geständnis des Angeklagten

Der Palliativarzt, der seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft sitzt, schwieg fast zwei Jahre lang. Kurz vor Prozessende gestand der Angeklagte 12 von 15 Morden: „Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten.“ Und weiter: „Ich entschuldige mich für das viele Leid, das ich über sie gebracht habe“, richtete sich der 41-Jährige an Angehörige sowie seine Familie und Kollegen. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen.

Die Position der Verteidigung

Die Anwälte des Mediziners beantragten, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen, noch Sicherungsverwahrung anzuordnen. Ihr Mandant habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt. M. habe in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern. Ein Hang zum Töten sei nicht belegt. Angesichts der Taten sei es ausgeschlossen, dass der Angeklagte jemals wieder als Arzt arbeiten werde.

Wie der Verdacht aufkam

Auslöser der Ermittlungen waren Brände, die Johannes M. gelegt haben soll, um Tötungen von Patienten zu verdecken. Zunächst wurde wegen Brandstiftung mit Todesfolge ermittelt. Dabei geriet der Angeklagte zunehmend in den Fokus. Dazu beigetragen haben Hinweise des Pflegedienstes, für den der Beschuldigte gearbeitet hatte. Ermittler werteten Hunderte Patientenunterlagen aus. Im April 2025 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage in 15 Fällen.

Indizien und Beweise

Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere Leichen exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht. Zudem erstellten Experten toxikologische Gutachten. Mit Tötungsabsicht soll M. schwerstkranke Menschen zunächst mit einem Medikament betäubt und ihnen anschließend ein sogenanntes Muskelrelaxans gespritzt haben. Ohne künstliche Beatmung setzt nach dessen Gabe innerhalb weniger Minuten die Atmung aus und der Tod ein. Bei den Untersuchungen wurden wiederholt Rückstände von einem Muskelrelaxans gefunden. Die Ermittler werteten zudem Mobiltelefone des Arztes aus, erstellten Bewegungsprofile und prüften bei Apotheken, ob er ein Muskelrelaxans bestellt hatte. Mehr als 200 Zeuginnen und Zeugen – darunter Kollegen, Nachbarn und Angehörige der mutmaßlichen Opfer sowie Polizeibeamte – befragte die Schwurgerichtskammer an 57 Verhandlungstagen.

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Persönlichkeit des Angeklagten

Der inzwischen 41-Jährige studierte in Frankfurt am Main und absolvierte zwei Facharztausbildungen. 2020 zog er nach Berlin, ist verheiratet und Vater eines Jungen. Patienten, Angehörige und Kollegen beschrieben ihn als einfühlsam. Ein Gespräch mit einer psychiatrischen Sachverständigen lehnte er ab. Die Gutachterin beobachtete sein Verhalten vor Gericht und kam zu dem Schluss, dass er voll schuldfähig ist. Festzustellen sei eine Selbstunsicherheit, die bereits in der Kindheit begonnen habe. Der Arzt habe sich über die Arbeit definiert, sei von Zeugen als „der Nette, Liebe, Hilfsbereite“ beschrieben worden. Bei den Taten sei es möglicherweise um ein „Machtgefühl“ gegangen.

Ausblick nach dem Urteil

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen, geht von einer weiteren Anklage aus. Mit Blick darauf kündigte der Arzt in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht an: „Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen.“ Der Fall könnte einer der größten bundesweit sein. Bislang gilt eine Mordserie in Niedersachsen als die wohl größte der deutschen Nachkriegsgeschichte: Ex-Pfleger Niels Högel wurde 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt.