Das Landgericht Berlin hat einen 41-jährigen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes an Patienten zur Höchststrafe verurteilt. Der Mediziner erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, wobei das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellte. Zudem wurde Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe angeordnet und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
Hintergrund der Taten
Der Arzt hatte zwischen 2020 und 2023 in einer Berliner Palliativstation mindestens 15 Patienten getötet. Die Opfer litten an schweren, unheilbaren Krankheiten. Der Angeklagte gab an, aus Mitleid gehandelt zu haben, um den Patienten Leid zu ersparen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm jedoch Mord aus niedrigen Beweggründen vor, da er die Taten ohne Einwilligung der Patienten oder ihrer Angehörigen begangen habe.
Urteil und Begründung
Die Kammer folgte der Anklage und verhängte die Höchststrafe. „Der Angeklagte hat das Vertrauen seiner Patienten und der Gesellschaft in schwerster Weise missbraucht“, sagte der Vorsitzende Richter. Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht mit der Vielzahl der Taten und der systematischen Vorgehensweise. Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet, da von dem Verurteilten auch nach der Haft eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Das lebenslange Berufsverbot soll verhindern, dass er jemals wieder als Arzt tätig wird.
Reaktionen und Ausblick
Die Angehörigen der Opfer zeigten sich erleichtert über das Urteil. „Endlich ist Gerechtigkeit geschehen“, sagte ein Vertreter der Nebenklage. Die Verteidigung kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über Sterbehilfe und Palliativmedizin ausgelöst.



