Lebenslange Haft für Tötung eines Obdachlosen in Berlin bestätigt
Lebenslange Haft für Tötung eines Obdachlosen

Das Landgericht Berlin hat einen 43-jährigen Mann im zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sprach den Angeklagten am Mittwoch des Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte genau diese Strafe beantragt, während die Verteidigung lediglich acht Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Möglichkeit einer Revision bleibt offen.

Hintergrund der Tat und erster Prozess

Die Tat ereignete sich am 7. Juli 2024 in Berlin-Moabit. Nach den Feststellungen des Gerichts griff der Angeklagte den auf einer Bank sitzenden Obdachlosen von hinten an. Der 48-Jährige stürzte nach einem Tritt zu Boden, woraufhin der Angeklagte mehrfach gegen dessen Kopf und Oberkörper trat und anschließend flüchtete. Der Obdachlose erlag seinen schweren Verletzungen. Ein Sicherheitsmitarbeiter entdeckte das leblose Opfer und alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Der Täter wurde anhand von Überwachungskameraaufnahmen identifiziert und wenige Tage später am Berliner Hauptbahnhof festgenommen.

In einem ersten Prozess war der Angeklagte im März 2025 wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen dieses Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, hob das Urteil jedoch auf Revision der Staatsanwaltschaft auf. Das Landgericht musste den Fall neu verhandeln und die rechtliche Bewertung der Tat erneut prüfen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rechtliche Einordnung und mögliche Folgen

Die Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bedeuten eine deutliche Verschärfung gegenüber dem ersten Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufung argumentiert, dass die Tat als Mord zu werten sei, da der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Die Verteidigung hielt dagegen an der Einschätzung fest, es handele sich um Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht folgte nun der Auffassung der Anklagebehörde. Ob der Verurteilte erneut Revision einlegt, blieb zunächst offen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet lebenslange Haft eine Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren, bevor eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist.

Der Fall hatte in Berlin für großes Aufsehen gesorgt und die Diskussion über Gewalt gegen Obdachlose neu entfacht. Die Obdachlosenhilfe forderte nach der Tat verstärkte Schutzmaßnahmen und mehr Sensibilisierung in der Bevölkerung.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration