Mediziner wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen zu fünf Jahren Haft verurteilt
Mediziner wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen verurteilt

Urteil gegen Mediziner: Fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen

Das Landgericht Berlin hat einen 32-jährigen promovierten Mediziner aus China zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde der Beihilfe zur Vergewaltigung sowie zur sexuellen Nötigung in drei Fällen für schuldig befunden. Laut Gericht hatte er in einer Chatgruppe wiederholt medizinische Ratschläge zur Sedierung von Frauen gegeben, die später von anderen Gruppenmitgliedern für sexualisierte Gewalttaten genutzt wurden.

Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung die Schwere der Straftaten: „Solche Fälle sind frauenverachtend, weil Frauen zu reinen Objekten degradiert werden.“ Der Angeklagte habe als Mitglied eines Netzwerks innerhalb der Chatgruppe agiert und damit aktiv zur Planung und Durchführung von Vergewaltigungen beigetragen.

Konkrete Empfehlung eines Beruhigungsmittels

Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Empfehlung eines bestimmten Beruhigungsmittels durch den Angeklagten. Ein anderes Mitglied der Chatgruppe, das später in Frankfurt am Main angeklagt wurde, hatte dieses Mittel laut Urteil bei mehreren Überfällen und Vergewaltigungen eingesetzt. Der Richter erklärte, das Gericht habe „keine Zweifel, dass das eine Beihilfe ist“.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Die Chatgruppe diente dem Austausch über sexualisierte Gewalt an betäubten Frauen. Die Ermittlungen begannen nach einer Meldung des hessischen Landeskriminalamts und erstreckten sich über mehrere Bundesländer. Im Zuge der Datenauswertung wurde der Angeklagte als Teilnehmer identifiziert. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Ermittler mehrere Videodateien sicher, die laut Anklage die Taten aus den Jahren 2020 und 2021 zeigen.

Sexuelle Nötigung der eigenen Verlobten

Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2020 und 2021 seine damalige Verlobte in drei Fällen sexuell genötigt hatte. Die Taten ereigneten sich in einem Hotelzimmer in Peking. Die Frau war sediert und bewusstlos. Teilweise waren weitere Männer beteiligt, so das Gericht. Die Verlobte machte im Verfahren keine Angaben zu den Vorwürfen.

Der Angeklagte befand sich seit September 2025 in Untersuchungshaft. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Verurteilte kann Berufung einlegen.

Hintergrund des Verfahrens

Das Strafverfahren in Berlin ist Teil umfassender Ermittlungen gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern, die in Chatgruppen die Planung und Durchführung von Vergewaltigungen koordinierten. Ausgangspunkt war eine Meldung des hessischen Landeskriminalamts. Die Auswertung der sichergestellten Daten führte zur Identifizierung des Angeklagten. Die Ermittlungen dauern an; weitere Verfahren gegen andere Mitglieder des Netzwerks sind möglich.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren von Online-Chatgruppen, in denen sexualisierte Gewalt verherrlicht und geplant wird. Der Richter betonte die menschenverachtende Haltung der Täter, die Frauen als Objekte betrachteten. Das Urteil sendet ein Signal gegen solche Netzwerke und die Rolle von Mittätern, die durch Fachwissen zur Tat beitragen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration