Fünf Jahre Haft für Mediziner wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen in Chatgruppe
Mediziner zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zu Vergewaltigungen

Das Landgericht Berlin hat einen 32-jährigen promovierten Mediziner aus China zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde wegen Beihilfe zur schweren Vergewaltigung sowie schwerer sexueller Nötigung in drei Fällen schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte in einer Chatgruppe auf dem Messenger-Dienst Telegram wiederholt Ratschläge zur Sedierung von Frauen gegeben, um sexuelle Übergriffe zu ermöglichen.

Richter spricht von frauenverachtenden Taten

Der Vorsitzende Richter Thilo Bartl betonte bei der Urteilsverkündung die Schwere der Straftaten: „Solche Fälle sind frauenverachtend, weil Frauen zu reinen Objekten degradiert werden.“ Die Ermittler gehen von einem Missbrauchs-Netzwerk aus, das sich über mehrere Bundesländer erstreckte. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Meldung des hessischen Landeskriminalamts.

Chatgruppe als Austauschplattform für Sexualverbrechen

Der Angeklagte gehörte Anfang 2024 zu acht Mitgliedern der Chatgruppe, die als „Austauschplattform bezüglich schwerer Sexualverbrechen – konkret Vergewaltigungen nach vorheriger Sedierung – zum Nachteil von Frauen“ diente, so die Anklage. Ein Mitglied der Gruppe hatte serienmäßig Frauen überfallen und vergewaltigt. Der Mediziner empfahl ihm ein konkretes Beruhigungsmittel. Aus den Chatnachrichten ergab sich, dass der später in Frankfurt am Main angeklagte Täter dieses Mittel verwendete. Das Gericht hatte „keine Zweifel, dass das eine Beihilfe ist“.

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Missbrauch der Verlobten in Peking

Darüber hinaus war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2020 und 2021 seine Verlobte in drei Fällen sexuell missbraucht hatte. Die Taten ereigneten sich in einem Hotelzimmer in Peking, während die Frau sediert und bewusstlos war. An den Taten waren teilweise weitere Männer beteiligt. Die Verlobte berief sich im Verfahren auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und machte keine Aussagen.

Ermittlungen in mehreren Bundesländern

Dem Strafverfahren in Berlin gingen Ermittlungen in mehreren Bundesländern gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern voraus. Bei einer Durchsuchung wurden mehrere Videodateien gefunden, die die Taten aus den Jahren 2020 und 2021 zeigten. Der 32-Jährige befindet sich seit September 2025 in Untersuchungshaft. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter warnt vor Massenphänomen

Richter Bartl wies darauf hin, dass es sich aus Sicht des Gerichts um ein Massenphänomen handele. Er verwies auf ein Verfahren in Großbritannien: „Sexualstraftaten werden nicht mehr still und heimlich begangen, sondern öffentlich im Internet verbreitet und beklatscht.“ Das Urteil zeigt die zunehmende Bedeutung von Ermittlungen gegen Online-Netzwerke, die sexuelle Gewalt fördern.

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