Landgericht Rostock entscheidet über Antrag der Mutter
Im Verfahren um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian steht eine Entscheidung des Landgerichts Rostock an. Am Donnerstag wird darüber beraten, ob die Öffentlichkeit während der Vorstellung des rechtsmedizinischen Gutachtens ausgeschlossen wird. Diesen Antrag hat die Mutter des Jungen gestellt, die als Nebenklägerin auftritt. Die Beratung und Entscheidung über diesen Antrag erfolgt zu Beginn des Verhandlungstages ab 9:30 Uhr in einer nicht-öffentlichen Sitzung.
Begründung: Schutz der postmortalen Persönlichkeitsrechte
Die Anwältin der Mutter begründete den Antrag mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht, das aus dem Schutz der Menschenwürde abgeleitet wird. Dieses Recht wiege schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an der Verhandlung. Laut Anklage wurde Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend verbrannt. Angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert hat. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Weitere Details zum Verfahren
Der Prozess begann bereits vor einigen Wochen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Fabian war auf dem Weg zur Schule, als er von der Frau angesprochen und zu dem Tümpel gelockt worden sein soll. Die Obduktion ergab, dass das Kind mehrere Stichverletzungen erlitt und der Tod durch Verbluten eintrat. Die Brandstiftung diente vermutlich der Vertuschung der Tat. Die Verteidigung hat bislang keine Stellungnahme abgegeben.
Bedeutung des Öffentlichkeitsausschlusses
Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist in deutschen Gerichtssälen die Ausnahme und wird nur aus gewichtigen Gründen angeordnet. Im vorliegenden Fall könnte das Gericht dem Antrag stattgeben, um die Würde des verstorbenen Kindes zu schützen. Die Medien und die Öffentlichkeit zeigen großes Interesse an dem Fall, was die Entscheidung des Gerichts besonders sensibel macht. Sollte der Antrag abgelehnt werden, müssten die Gutachter ihre Ergebnisse im Beisein von Presse und Zuschauern vortragen.



