Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) – Die vergangenen Verhandlungstage im Mordfall Fabian waren für Prozessbeobachter kaum zu ertragen. Im Gerichtssaal wurden Fotos des verbrannten Leichnams des achtjährigen Jungen gezeigt. Richter Holger Schütt hatte mehrfach ausdrücklich vor den Bildern gewarnt. Dennoch waren die Zuschauerreihen voll besetzt. Am Donnerstag soll der Rechtsmediziner weitere Aufnahmen präsentieren. Nun wird erwogen, die Öffentlichkeit für diesen Teil der Verhandlung auszuschließen.
Rechtsmediziner vor Gericht
Für 9.30 Uhr ist Dr. med. Johannes Manhart vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock geladen. Fabian (8) aus Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) war am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl getötet worden. Nach bisherigen Erkenntnissen starb er durch sechs Messerstiche. Sein Leichnam wurde anschließend mit Grillanzünder in Brand gesetzt. Manhart hat den Leichnam untersucht und soll unter anderem zur Verteilung der Stichverletzungen aussagen.
Öffentliches Interesse groß
Das öffentliche Interesse an dem Prozess am Landgericht Rostock ist weiterhin enorm. Die Anklage geht davon aus, dass die Angeklagte Gina H. aus Eifersucht handelte. Ob sich dieser Vorwurf und der geschilderte Tatablauf im Prozess bestätigen, muss die Beweisaufnahme zeigen. Üblicherweise werden die Bilder der gerichtsmedizinischen Untersuchung am Richtertisch gezeigt. Manhart ist jedoch dafür bekannt, seine Gutachten mit einer PowerPoint-Präsentation zu erläutern.
Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit
Deshalb hatte Christine Habetha, die Anwältin von Fabians Mutter, am vergangenen Verhandlungstag beantragt, die Öffentlichkeit während der Aussage des Rechtsmediziners auszuschließen. Darüber wird das Gericht am Donnerstag zunächst in nicht öffentlicher Sitzung verhandeln. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dürften Prozessbeobachter und Presse voraussichtlich erst um 13 Uhr wieder in den Saal. Dann sagt ein Sachverständiger aus, der Angaben zur Brandursache und zur Branddauer machen soll. Anschließend wird ein Sachverständiger gehört, der Bodenproben und Grillanzünderreste untersucht hat.
Entscheidung könnte Revisionsgrund sein
Aber: „Ich gehe nicht davon aus, dass der Richter meinem Antrag stattgibt. Das wäre revisionsträchtig. Ein Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Handhabung ist ein guter Revisionsgrund für die Verteidigung der Angeklagten. Ich gehe nicht davon aus, dass der Richter das riskieren möchte. Ich muss akzeptieren, was er entscheidet“, sagt Habetha jetzt selbst. Revision kann eingelegt werden, wenn Formfehler vorliegen. Dann müsste die Sache neu verhandelt werden. Es sei ihr aber wichtig gewesen, trotzdem den Antrag zu stellen. „Ich wollte einfach einen Akzent setzen und darauf hinweisen, was hier eigentlich für Bilder gezeigt werden“, erklärt sie.
Fabians Mutter Dorina L. (31) wird dem Prozess am Donnerstag ohnehin noch einmal fernbleiben.



