Zug-Drama: Neue Version zu Sturz des DB-Mitarbeiters – Anwalt widerspricht Staatsanwaltschaft
Neue Version zu Sturz des DB-Mitarbeiters – Anwalt widerspricht

Der Sturz eines 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiters der Deutschen Bahn aus einem fahrenden Regionalzug bei Karlsruhe sorgt weiterhin für Diskussionen. Während die Staatsanwaltschaft von einem gewalttätigen Fahrgast ausgeht, präsentiert der Anwalt des Beschuldigten eine völlig andere Version des Geschehens. Der Vorfall ereignete sich am späten Abend des 17. Juli in einem Regionalzug südlich von Karlsruhe. Der Mitarbeiter erlitt schwere Verletzungen, befindet sich aber inzwischen außer Lebensgefahr.

Staatsanwaltschaft geht von Angriff durch Fahrgast aus

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte ursprünglich mitgeteilt, dass ein stark alkoholisierter 36-jähriger Fahrgast den Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten habe. Dabei sei die Zugtür nachgegeben haben, sodass der Mitarbeiter durch einen Spalt aus dem mit rund 120 km/h fahrenden Zug fiel. Gegen den vorbestraften 36-Jährigen wurde wegen Körperverletzung ermittelt. Ein beantragter Haftbefehl wurde jedoch vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Entscheidend war ein Überwachungsvideo der Bahn, das der Haftrichter ausgewertet hatte. Dieses Video weckte laut Gericht Zweifel am konkreten Ablauf.

Anwalt schildert völlig anderen Hergang

Der Strafrechtler Joachim Lederle, Anwalt des 36-jährigen Fahrgasts, hat dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ ein Interview gegeben, in dem er den Vorfall aus Sicht seines Mandanten schildert. Laut Lederle war der 36-Jährige auf dem Weg zu einem Freund und konnte bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen, da der Akku seines Handys leer war – auf dem Handy befand sich sein Deutschlandticket. Der Kontrolleur habe daraufhin zwei Sicherheitsleute gerufen. Der Fahrgast habe angeboten, sein Handy aufzuladen, um das Ticket zu zeigen, und habe unter dem Sitz nach einem Ladekabel gesucht.

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„Auf dem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie mein Mandant unter dem Sitz nach dem Kabel sucht. Dann richtet er sich auf und läuft zu einem der Sicherheitsleute, einem kräftigen, massigen Türstehertypen. Mein Mandant stellt sich vor ihn hin, zeigt ihm das Handy. Daraufhin packt ihn der Sicherheitsmitarbeiter vorn an der Kleidung, mit beiden Händen, schwingt ihn herum und knallt ihn mit voller Wucht mit dem Rücken gegen einen Flügel der Zugtür. Und zwar so fest, dass, wie sich später zeigt, die Tür unten aus ihrer Verankerung springt. Ohne loszulassen, dreht er ihn wieder herum und wirft ihn auf die andere Seite, vor der anderen Tür auf den Boden, wo er auf dem Rücken zu liegen kommt“, so Lederle.

Bahn-Mitarbeiter soll geschlagen haben – Fahrgast erlitt Rippenbrüche

Laut Anwalt Lederle habe der DB-Mitarbeiter dann auf seinen am Boden liegenden Mandanten eingeschlagen und versucht, ihn am Fuß auf die andere Seite zu ziehen. Der 36-Jährige habe seinen Fuß befreien können, woraufhin der Sicherheitsmitarbeiter gegen die Tür gefallen sei. Die Tür habe im unteren Bereich „wie eine Briefkastenklappe“ nachgegeben, und der Mitarbeiter sei aus dem Zug gestürzt. „Mein Mandant ist hier nicht Täter, sondern Opfer. Ihm wurden bei dem Vorfall zwei Rippen gebrochen, das wurde, nach seiner Entlassung aus dem Polizeigewahrsam, im Krankenhaus ärztlich festgestellt“, resümiert der Anwalt.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen abgelehnten Haftbefehl ein

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat unterdessen Beschwerde gegen den abgelehnten Haftbefehl eingelegt. Nach Auswertung des Überwachungsvideos werte die Staatsanwaltschaft das Geschehen rechtlich anders als das Amtsgericht. Aus ihrer Sicht seien die Voraussetzungen für einen Haftbefehl gegeben. Das Amtsgericht hatte das Video kurz nach der Anhörung ausgewertet und Zweifel am konkreten Ablauf geäußert. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die oft konfliktreichen Situationen bei Fahrkartenkontrollen und die Frage nach angemessener Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal.

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