Neun Polizisten haben sich zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Duisburg nicht zu den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung im Amt geäußert. Ihnen wird vorgeworfen, im Januar 2024 in Mülheim an der Ruhr einen Mann aus Guinea mit Kabelbindern gefesselt zu haben. Der Mann starb kurz darauf im Rettungswagen. Laut Staatsanwaltschaft tragen die Beamten zwar keine Schuld am Tod, ihre Fesselungsmethode sei jedoch rechtswidrig gewesen.
Hintergrund des Einsatzes
Der Vorfall ereignete sich in einer Flüchtlingsunterkunft in Mülheim. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann zuvor randaliert. Als die Polizei eintraf, sei er auf einen Beamten zugelaufen und habe gerufen: „Ich bring‘ dich um.“ Zwei Polizisten soll er zudem blutende Bisswunden zugefügt haben. Daraufhin fesselten die Einsatzkräfte den Mann.
Fesselung und Todesursache
Die Angeklagten – fünf Männer und vier Frauen – sollen dem Mann zunächst Hände und Füße gefesselt haben. Anschließend verbanden sie die Fesselungen zusätzlich mit Kabelbindern hinter seinem Rücken. In der Anklageschrift heißt es: „Der Tod wäre auch eingetreten, wenn die Angeklagten die Verbindung der beiden Fesselungen nicht vorgenommen hätten.“ Die Todesursache war demnach eine Kombination aus einem lagebedingten Erstickungstod, einem Herzinfarkt, Kokaineinfluss, Erregung und einer Lungenkrankheit.
Rechtliche Bewertung
Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Art der Fesselung „weder nach dem Polizeigesetz noch nach dem Strafgesetzbuch gerechtfertigt“ gewesen sei. Dennoch sehen die Ermittler keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Fesselung und dem Tod. Den Polizisten wird nicht Totschlag oder fahrlässige Tötung vorgeworfen, sondern gefährliche Körperverletzung im Amt.
Reaktion der Familie
Zum Prozessauftakt waren die Eltern und die Schwester des Verstorbenen aus Guinea angereist. Anwältin Lisa Grüter, die die Schwester vertritt, sagte: „Die Familie ist sehr belastet und eingeschüchtert.“ Sie habe ein großes Interesse daran, dass der Fall aufgeklärt und jemand zur Verantwortung gezogen werde. Die Angehörigen erhoffen sich Aufklärung über die genauen Umstände des Todes.
Weiterer Prozessverlauf
Das Landgericht Duisburg hat für das Verfahren insgesamt elf Verhandlungstage bis zum 9. September angesetzt. Die Angeklagten müssen sich in den kommenden Wochen den Fragen der Richter und der Staatsanwaltschaft stellen. Bislang haben sie von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht. Der Fall hat in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen nach dem angemessenen Einsatz von Fesselungsmitteln durch die Polizei auf.



