Sexualstrafrecht: „Nur Ja heißt Ja“ – Hubig und Grüne fordern Reform
„Nur Ja heißt Ja“: Hubig und Grüne fordern Reform

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und die Grünen setzen sich für eine Reform des Sexualstrafrechts ein. Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ soll künftig gelten: Sexuelle Handlungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung einvernehmlich. Bislang gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ – wer sich nicht wehrt, gilt als einwilligend. Kritiker sehen darin eine Lücke, besonders bei Opfern, die in einer Schockstarre („Freeze“) verharren.

Was ist die „Freeze“-Reaktion?

Neurobiologen beschreiben den „Freeze“-Zustand als eine Schockstarre, die Menschen in extremen Situationen wie sexuellen Übergriffen überkommt. Der Körper stellt auf Stillstand, die Person kann weder schreien noch fliehen. Laut einer aktuellen Studie erlebt fast jeder zweite Mensch in seinem Leben sexuelle Übergriffe, häufiger Frauen. Täter sind meist Partner oder Ex-Partner – Gewalt im vermeintlich sicheren Umfeld. Nur jeder zehnte Fall wird angezeigt.

Hubig: „Nur Ja heißt Ja“ als neues Prinzip

„Ich persönlich bin dafür, dass wir im Sexualstrafrecht das Prinzip ,Nur Ja heißt Ja‘ verankern“, sagte Hubig der Funke Mediengruppe. „Wenn Betroffene auf sexuelle Übergriffe mit einer Art Schockstarre reagieren, dann reicht eine Regelung nach dem Prinzip ,Nein heißt Nein‘ nicht aus.“ Derzeit richtet sich das Strafrecht in Paragraf 177 danach, ob ein Mensch explizit „Nein“ sagt. Missbrauch wird in schweren Fällen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

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Grüne bringen Antrag im Bundesrat ein

Am Freitag tagt der Bundesrat. Die Grünen bringen einen Antrag ein (Tagesordnungspunkt 18), der die Bundesregierung auffordert, das Strafrecht umzuschreiben. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) erklärte: „Es ist ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssen es beide wollen.“ Derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiert, müsse sich der Zustimmung seines Gegenübers vergewissern – durch Worte, Gesten oder Blicke.

Widerstand aus der Union

Die unionsgeführten Landesregierungen stehen der Reform kritisch gegenüber. Auf der Justizministerkonferenz im Juni in Hamburg scheiterte ein Antrag am Widerstand von CDU und CSU. Die Christdemokraten sehen keine Gesetzeslücke: Bereits jetzt werde bestraft, wer den „körperlichen oder psychischen Zustand“ eines Menschen ausnutzt, wenn dieser den Willen zum Sex nicht äußern kann. Zudem müsse auch bei „Ja heißt Ja“ ein Gericht nachweisen, dass die Zustimmung tatsächlich gefallen ist – oft stehe Aussage gegen Aussage. Auch unter Strafrechtlern und Kriminologen ist umstritten, ob die Reform zu mehr Prozessen und Verurteilungen führt.

Mehrheit der Deutschen befürwortet Reform

Eine Civey-Umfrage zeigt: Zwei Drittel der Deutschen bewerten ein schärferes Sexualstrafrecht „positiv oder eher positiv“. Interessant: Jüngere Menschen stimmen dem „Ja heißt Ja“ deutlich weniger zu als Ältere. Befürworter argumentieren, dass die Reform ein wichtiges Signal setze – auch an Betroffene sexualisierter Gewalt. Kritiker befürchten dagegen Unsicherheit, besonders bei jungen Menschen, was noch erlaubt sei.

Internationale Vorbilder und EU-Vorgaben

Mehrere EU-Staaten wie die Niederlande, Polen, Frankreich und Spanien gehen bereits den Weg des „Ja heißt Ja“. Die „Istanbul-Konvention“ gegen geschlechtsspezifische Gewalt verlangt schärfere Schutzregeln; Deutschland hat das Abkommen ratifiziert. Auf EU-Ebene habe es kürzlich eine Einigung gegeben, so Hubig: Ein europaweites „Ja heißt Ja“ soll kommen, vorerst aber nur für Jugendliche. Hubig will das auf Erwachsene ausweiten.

Offene Haltung in CDU-geführten Ländern

Ob CDU und CSU dem Grünen-Antrag im Bundesrat folgen, ist offen. Nach Informationen der Funke Mediengruppe will das CDU-geführte Schleswig-Holstein zustimmen. Auch in anderen Bundesländern mit CDU-Ministerpräsidenten wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wird offenbar über die Haltung gerungen. Der Antrag der Grünen hat Chancen auf eine Mehrheit. Gallina erwartet von der Union, „ihre signalisierte Offenheit jetzt auch in konkrete Beschlüsse“ umzusetzen – für den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt.

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