Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass der SPIEGEL in wesentlichen Punkten über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen berichten darf. Die Entscheidung des Pressesenats, die am Dienstag zugestellt wurde, erlaubt dem Magazin, den Kern der Anschuldigungen weiter zu verbreiten, darunter den Vorwurf der virtuellen Vergewaltigung.
Kernvorwürfe bleiben bestehen
Das Gericht stellte klar, dass der SPIEGEL über die von Fernandes erhobenen Vorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt berichten darf. Konkret geht es um die Behauptung, Ulmen habe Fake-Profile von Fernandes angelegt und über diese Hunderte von Männern kontaktiert sowie Chats mit sexuellen Inhalten geführt. Das OLG stellte fest, dass Ulmen unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen Frauen, die Fernandes ähneln, unter ihrem Namen verbreitet habe, um vorzutäuschen, es handele sich um sie. Zudem sei unstreitig, dass Ulmen Deepfake-Fotos von Fernandes erstellte und verschickte, was seine Anwälte nicht bestritten.
Marginale Änderungen angeordnet
Lediglich in zwei Nebenaspekten ordnete das OLG eine Unterlassung an. Betroffen sind zwei Sätze aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger, die den Kernbereich der Privatsphäre berühren, insbesondere durch den Bezug zur Sexualität. Abgesehen davon darf der SPIEGEL weiterhin über den Inhalt der E-Mail berichten, einschließlich Ulmens Eingeständnis, über die Fake-Profile mit Männern gechattet und flirtet zu haben, bis hin zum Sex-Talk. Zudem wurden zwei klarstellende Sätze eingefügt, die verdeutlichen, dass es keinen konkreten Hinweis auf die Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos durch Ulmen gibt. Das OLG war der Ansicht, dass dieser Eindruck zwischen den Zeilen erweckt wurde, obwohl der SPIEGEL diesen Vorwurf nicht ausdrücklich aufgestellt hatte.
SPIEGEL prüft Rechtsmittel
Der SPIEGEL prüft juristische Schritte gegen die verfügten Unterlassungen. Abgesehen von diesen Änderungen und einer weiteren nebensächlichen Unterlassung zu einem Gerichtstermin auf Mallorca bleibt der gesamte Artikel unverändert. Die Anwälte Ulmens hatten sich gegen zahlreiche Abschnitte gewandt, scheiterten jedoch weitgehend. So bleiben die Vorwürfe körperlicher Gewalt bestehen, da das OLG die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung als erfüllt ansah. Zuvor hatte bereits das Landgericht Hamburg die Berichterstattung des SPIEGEL als überwiegend rechtmäßig eingestuft.
Unrechtsgehalt der Fake-Pornos
Das Gericht hielt fest, dass der Verbreitung von Fake-Pornos ein erheblicher Unrechtsgehalt innewohnt, unabhängig von der technologischen Erstellungsweise. Die Berichterstattung des SPIEGEL bleibt somit in ihrem Kern unangetastet, während nur marginale Änderungen vorgenommen werden müssen.



