OLG Hamburg: Spiegel muss weitere Passagen zu Ulmen entfernen
OLG Hamburg: Spiegel muss weitere Passagen zu Ulmen entfernen

Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat dem Spiegel-Verlag zusätzliche Textpassagen aus der Berichterstattung über den Schauspieler und Produzenten Christian Ulmen untersagt. Mit Beschluss vom Montag (AZ: 7 W 72/26) änderte das Gericht eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai teilweise ab. Danach darf der Spiegel nicht mehr den Eindruck erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt oder verbreitet.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Rechtsstreit begann mit einem Artikel des Spiegel vom 20. März unter der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie einem nahezu wortgleichen Online-Artikel mit dem Titel „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt‘“. Fernandes erhob darin schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann. Ulmen wehrte sich juristisch und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag in vier von fünf Punkten zurück, woraufhin Ulmen sofortige Beschwerde einlegte.

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das HansOLG stellte fest, dass es für die beanstandeten Verdachtsäußerungen an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle – sowohl hinsichtlich eines Verbreitens als auch der Herstellung von Deepfake-Videos. Zudem untersagte das Gericht Textpassagen aus einer E-Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger. Im Übrigen bestätigte es die landgerichtliche Entscheidung. Ulmens Anwalt Christian Schertz hatte bereits am 27. März in einem presserechtlichen Informationsschreiben erklärt, Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch.

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Weitere rechtliche Schritte

Parallel zu diesem presserechtlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen Vorwürfen der häuslichen Gewalt. Fernandes hatte Ulmen zudem in Spanien angezeigt, unter anderem wegen mutmaßlicher Vortäuschung einer Identität, Verletzung von Geheimnissen, Beleidigung mit öffentlicher Verbreitung, fortgesetzter Misshandlung und schwerer Bedrohung. Die spanische Justiz hat die Strafanzeige an Deutschland abgegeben, doch Fernandes‘ Anwälte können dagegen Einspruch einlegen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung; er schweigt zu den Vorwürfen.

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