Berliner Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Palliativarzt zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landgericht Berlin hat einen 41-jährigen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes an Patienten zur Höchststrafe verurteilt. Der Deutsche muss lebenslang ins Gefängnis, das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem ordneten die Richter Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe sowie ein lebenslanges Berufsverbot an.

Hintergrund der Taten

Der Arzt hatte nach Überzeugung des Gerichts zwischen 2019 und 2021 insgesamt 15 Patienten getötet, die in seiner palliativmedizinischen Betreuung standen. Die Taten geschahen in Berlin und Brandenburg. Der Mediziner spritzte den Opfern laut Anklage tödliche Medikamentenmischungen, ohne dass eine medizinische Indikation vorlag. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, aus „innerer Kälte“ und „Machtbedürfnis“ gehandelt zu haben.

Urteil und Strafmaß

Die Kammer folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, der Arzt habe nur sterbenden Menschen Leid ersparen wollen. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe das Vertrauen der Patienten und ihrer Angehörigen in schwerster Weise missbraucht. Die besondere Schwere der Schuld bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.

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Sicherungsverwahrung und Berufsverbot

Über die lebenslange Haftstrafe hinaus ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Diese kann nach Verbüßung der Haft verhängt werden, wenn weiterhin von dem Verurteilten eine Gefahr ausgeht. Zudem verhängten die Richter ein lebenslanges Berufsverbot als Arzt. Damit soll verhindert werden, dass der Mann jemals wieder in seinem Beruf tätig werden kann.

Reaktionen und Bedeutung

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um eine der schwersten Serien von Patiententötungen in der deutschen Medizingeschichte handelt. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Der Prozess offenbarte laut Prozessbeobachtern erhebliche Lücken in der Aufsicht über Palliativmediziner. Die zuständige Ärztekammer kündigte an, die Kontrollmechanismen zu verschärfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.

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