Palliativmediziner legt Revision gegen lebenslange Haft ein
Palliativmediziner legt Revision gegen Urteil ein

Der wegen 15-fachen Mordes verurteilte Palliativmediziner akzeptiert seine Verurteilung zur lebenslangen Haftstrafe nicht. Die Verteidigung des 41-jährigen Deutschen hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte. Die Anwälte hatten dies bereits nach der Urteilsverkündung am Mittwoch angekündigt. Der Bundesgerichtshof muss nun den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

Urteil und seine Konsequenzen

Die Schwurgerichtskammer hatte den promovierten Mediziner am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zudem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe an und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot. Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter hat der Arzt von 2021 bis 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Das jüngste Opfer war laut Urteil eine 25-Jährige, das älteste eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.

Teilgeständnis kurz vor Prozessende

Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend kurz vor Prozessende gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Der 41-Jährige sitzt seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft. Auslöser der Ermittlungen waren Brände, die er gelegt haben soll, um Tötungen von Patienten zu verdecken. Zunächst wurde wegen Brandstiftung mit Todesfolge ermittelt. Dabei geriet der Angeklagte zunehmend in den Fokus.

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Zweiter Prozess zeichnet sich ab

Inzwischen zeichnet sich ein zweiter Prozess gegen den Mediziner ab. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen und geht von einer weiteren Anklage noch in diesem Jahr aus. Der Fall beschäftigt damit weiterhin die Justiz. Die Revision des Verurteilten wird nun vom Bundesgerichtshof geprüft, der über das Urteil des Landgerichts entscheiden wird.

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