Hamburg: Polizistin nach Hundeangriff zu Bewährungsstrafe verurteilt
Polizistin nach Hundeangriff zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Hamburg hat eine Diensthundeführerin der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 38-jährige Beamtin hatte bei einer Kontrolle im Januar 2023 ihren Diensthund auf einen 36-jährigen Mann losgelassen, der daraufhin schwere Bissverletzungen erlitt. Neben der Bewährungsstrafe muss die Polizistin dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen und die Verfahrenskosten tragen.

Hintergrund des Vorfalls

Der Vorfall ereignete sich im Hamburger Bezirk Eimsbüttel. Einer Polizeistreife war ein Auto ohne Kennzeichen aufgefallen, das möglicherweise an einer Unfallflucht beteiligt war. Als die Beamten das Fahrzeug kontrollieren wollten, gab der Fahrer zunächst Gas und stoppte das Auto schließlich hinter einer Kurve. Bei Eintreffen der Polizei war der Fahrersitz leer, auf dem Beifahrerplatz saß ein betrunkener Mann. Ein zweiter Insasse auf der Rückbank weigerte sich auszusteigen. Ein Beamter schlug daraufhin die abgedunkelte Scheibe der hinteren Tür ein und verletzte sich dabei.

Einsatz des Diensthundes

Als Verstärkung traf auch die nun verurteilte Diensthundeführerin ein. Laut dem Vorsitzenden Richter drohte die Beamtin zunächst den Einsatz des Hundes an, woraufhin das Tier den Mann auf der Rückbank anstieß. Nach einer weiteren Androhung nahm die Angeklagte dem Hund den Maulkorb ab. Der Hund biss den Mann in den Oberarm und an anderen Körperstellen. Der Verletzte taumelte aus dem Auto und wurde von den Polizisten zu Boden gebracht, während der Hund weiter auf ihn einbiss. Erst als der Mann aufhörte, sich zu wehren, ließ das Tier von ihm ab.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Folgen für das Opfer

Der Mann wurde ins Krankenhaus eingeliefert und zweimal operiert. Vor Gericht sagte der damals 36-Jährige über eine Dolmetscherin aus, er sei mit zwei Männern unterwegs gewesen und habe sich nach einem langen Arbeitstag und ein paar Gläsern Wein auf der Rückbank schlafen gelegt, bis plötzlich Chaos und Geschrei ausgebrochen seien. Der Richter stellte fest, dass der Einsatz des Hundes nicht gerechtfertigt gewesen sei: „Es bestand keine Gefahr.“

Urteilsbegründung

Das Gericht befand, dass der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt erfüllt sei. Der Diensthundeführerin seien die Gefahren des Beißeinsatzes bewusst gewesen, sie habe vorsätzlich gehandelt. Zugleich distanzierte sich das Gericht ausdrücklich von einem im Prozess geäußerten Generalverdacht gegen die Polizei. Diese sei ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung. „Es ist wichtig, dass die Bürger Vertrauen in die Polizei haben. Das setzt voraus, dass die Polizei rechtmäßig handelt“, so der Richter. Wenn diese Grenze überschritten werde, müssten sich Polizeibeamte für ihr Handeln verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration