Polizistin nach Hundebiss-Angriff zu Bewährungsstrafe verurteilt
Polizistin nach Hundebiss-Angriff zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Hamburg hat eine Diensthundeführerin der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Einsatz ihres Hundes gegen einen 36-jährigen Mann bei einer Fahrzeugkontrolle sei nicht gerechtfertigt gewesen, so der Vorsitzende Richter Philippe Klein. Die Angeklagte muss dem Verletzten zudem 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Verfahrenskosten tragen.

Vorfall im Januar 2023: Auto ohne Kennzeichen fällt auf

Der Vorfall ereignete sich am 28. Januar 2023 auf dem Langenfelder Damm im Hamburger Bezirk Eimsbüttel. Einer Polizeistreife war ein Wagen ohne Kennzeichen aufgefallen. Über Funk erfuhren die Beamten von einer möglichen Verkehrsunfallflucht. Als sie das Fahrzeug kontrollieren wollten, gab der Fahrer zunächst Gas und hielt dann hinter einer Kurve an.

Als die Beamten an den Wagen herantraten, war der Fahrersitz leer. Im Wagen befanden sich ein alkoholisierter Beifahrer und ein zweiter Insasse auf der Rückbank. Im Beifahrer fanden die Polizisten einen Zollstock, ein Cuttermesser und einen Bleistift. Der Mann auf der Rückbank weigerte sich auszusteigen. Ein Beamter schlug die abgedunkelte Scheibe der hinteren Tür ein und verletzte sich dabei. Daraufhin trafen weitere Beamte als Verstärkung ein, darunter die angeklagte Diensthundeführerin.

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Hundebiss ohne Gefahr: Gericht kritisiert unverhältnismäßigen Zwang

Die Beamtin drohte zunächst den Einsatz des Hundes an und ließ ihn den Mann anstoßen. Nach einer weiteren Androhung nahm sie dem Hund den Maulkorb ab. Das Tier biss den Mann in den Oberarm und an anderen Stellen. Der Mann, der zuvor auf der Rückbank geschlafen hatte, taumelte nach den Bissen aus dem Auto. Die Polizisten brachten ihn zu Boden, während der Hund weiter zubiss. Erst als der Mann aufhörte, sich zu wehren, ließ das Tier von ihm ab. Mit zahlreichen Verletzungen wurde er ins Krankenhaus gebracht und zweimal operiert.

Der Einsatz des Hundes sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellte Richter Klein fest. „Es bestand keine Gefahr.“ Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt hätte ausgereicht, um den Mann aus dem Auto zu holen und seine Personalien festzustellen. Der Diensthundeführerin seien die Gefahren des Beißeinsatzes bewusst gewesen, sie habe vorsätzlich gehandelt. Der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt sei erfüllt.

Gericht: Kein Generalverdacht gegen die Polizei

Das Gericht distanzierte sich ausdrücklich von einem im Prozess geäußerten Generalverdacht gegen die Polizei. Diese sei ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung. Es sei wichtig, dass die Bürger Vertrauen in die Polizei hätten. „Das setzt voraus, dass die Polizei rechtmäßig handelt“, sagte Klein. Wenn diese Grenze überschritten werde, müssten sich Polizeibeamte für ihr Handeln verantworten.

Rund zehn Polizisten, die als Zuschauer anwesend waren, nahmen das Urteil mit versteinerten Mienen auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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