Am Berliner Landgericht hat ein Verfahren um 58 Immobilien begonnen, die Ermittlern zufolge mit Geld aus rechtswidrigen Taten eines arabischstämmigen Clans finanziert wurden. Die Staatsanwaltschaft geht in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren gegen zwei Frauen und mehrere Gesellschaften vor.
Hintergrund der Beschlagnahmung
Die Objekte gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die 2018 in einer großangelegten Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Sie befinden sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming. Das Landgericht hatte die Einziehung zunächst ohne mündliche Verhandlung per Beschluss angeordnet, doch das Berliner Kammergericht hob diese Entscheidung auf Beschwerde der Betroffenen auf.
Zu Prozessbeginn waren die beiden Angeklagten nicht persönlich erschienen. Eine 45-jährige Frau, die im Libanon lebt, wird durch einen Anwalt vertreten. Er erklärte, die Finanzierung der Immobilien sei aus legalen Einkünften erfolgt. So habe die Frau bereits vor Jahren in Beirut eine Immobilie für 850.000 US-Dollar verkauft und das Geld investiert. Zudem habe ihr Ehemann als Makler und Vermittler ein hervorragendes Einkommen erzielt.
Ermittlungen und rechtliche Grundlage
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über zehn Jahren zum Kauf von Immobilien im Zusammenhang mit dem Clan. Zunächst richtete sich ein Verfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden jedoch 2021 eingestellt, da die Beweise für eine Anklage wegen Geldwäsche nicht ausreichten.
Parallel dazu beantragte die Staatsanwaltschaft die Einziehung der Immobilien im selbstständigen Einziehungsverfahren. Dieses ermöglicht die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten auch ohne Strafverfahren, sofern sie nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen. Für das aktuelle Verfahren sind bislang 30 Prozesstage bis März 2027 geplant.
Kritik am Begriff Clankriminalität
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, da er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.



