Sechsfachmörder von Stade tot: Warum Suizide im Gefängnis kaum verhindert werden können
Sechsfachmörder von Stade tot: Suizidprävention im Knast

Der Sechsfachmörder von Stade hat sich in einer Gefängniszelle der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde das Leben genommen. Ein Wärter fand den 45-Jährigen am Dienstagmorgen mit Anzeichen auf Strangulation und ohne Lebenszeichen. Eine Wiederbelebung war nicht mehr möglich. Der Fall wirft die Frage auf, wie ein solcher Suizid trotz der Überwachungsmaßnahmen im Gefängnis geschehen konnte und warum der Täter nicht gestoppt wurde. Das niedersächsische Justizministerium ermittelt nun zu den genauen Umständen.

Experten: Suizidprävention stößt an Grenzen

„Die JVA kann in niemanden reinschauen, sie kann das letztlich nicht verhindern“, sagt Jurist Thomas Galli, der 15 Jahre im Strafvollzug tätig war und unter anderem zwei sächsische Gefängnisse leitete, im Gespräch mit RTL und ntv. „Wenn jemand ernsthaft und langfristig den Wunsch hat, sich umzubringen, dann wird er das auch schaffen.“ Die Bediensteten könnten nur mit den Insassen reden und versuchen, Anhaltspunkte auf eine Suizidgefahr zu finden. Anhand dieser Gespräche müssten Einschätzungen getroffen werden, „die natürlich ganz, ganz schwierig sind“.

Bei der Beurteilung einer möglichen Suizidgefahr der Häftlinge sind die Gefängniswärter nicht auf sich allein gestellt, erklärt Oliver Mageney, Vorsitzender des Verbands Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter und ehemaliger Mitarbeiter der JVA Bremervörde. „Die Inhaftierten sind eng an eine Psychologin oder einen Psychologen angebunden. Erst nach einem gewissen Zeitraum, wenn ein Psychologe sagt ‚Ja, der ist jetzt stabil, da besteht keine Suizidgefahr‘, dann geht der Inhaftierte von einem kameraüberwachten Haftraum in einen normalen Haftraum“, so Mageney zu RTL und ntv.

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Überwachung und Kontrollen im Gefängnis

Im Normalfall würden die Häftlinge dann übergangsweise nachts überwacht werden. Bei Kontrollgängen schauen JVA-Mitarbeiter durch eine Klappe in der Tür, wie es dem Insassen geht. „In der Regel wird das nach einigen Wochen geprüft und dann auch entsprechend zurückgefahren, weil es eine Belastung für den Inhaftierten ist, wenn er jede Nacht durch eine Klappe beobachtet und geweckt wird“, sagt Mageney.

Laut Informationen des NDR hatte der 45-Jährige „konkrete Lebenspläne“ vorgelegt, wie etwa studieren oder ein Buch schreiben zu wollen, wenn er aus der Haft entlassen würde. Zudem gab er zu verstehen, an der Aufklärung seiner Morde beitragen zu wollen. Wohl aufgrund dieser Aussagen entschied das Gefängnis, den Untersuchungshäftling von einer videoüberwachten Zelle in eine Zelle ohne Kameras umziehen zu lassen. Laut Justizministerium wurden die Kontrollen des Häftlings am Tag vor seinem Suizid sogar komplett heruntergefahren.

„Größte Blender und Betrüger“ im Vollzug

Der JVA-Mitarbeiterverbandschef Mageney ist überzeugt, dass man der Psychologin oder dem Psychologen keinen Vorwurf an der Einschätzung zur Verfassung des 45-Jährigen machen kann. „Wir haben die größten Blender und Betrüger im Vollzug. Und es ist immer die große Herausforderung, die nicht nur Psychologen haben, sondern auch Kollegen im Dienst, zu schauen, wie jemand tickt.“ Mageney fordert deshalb mehr Personal auf den Stationen. Nur so seien mehr Gespräche und eine noch genauere Einschätzung der Häftlinge möglich, womit sich unter Umständen einige der Suizide verhindern ließen.

Im Jahr 2023 nahmen sich 96 Häftlinge in deutschen Gefängnissen das Leben. Damit stieg die Zahl der Suizide gegenüber dem Vorjahr um 17 Fälle an. Das war der höchste Stand seit 2001 (104). Aktuellere Angaben liegen noch nicht vor.

Untersuchung und Ausblick

„Jetzt wird man gucken, was die Psychologin oder der Psychologe in den Gesprächen notiert hat. Wie hat sie ihn wahrgenommen? Wie hat er sich geäußert? Da werden sehr, sehr strikte Berichte geschrieben. Die werden jetzt vom Justizministerium ausgewertet“, fasst Mageney die nächsten Schritte in der Untersuchung zu dem Todesfall zusammen. Er ist sicher: „Man wird zu dem Entschluss kommen, der war stabil.“

„Wenn er das in dieser Nacht nicht gemacht hätte (Suizid begehen), hätte er es vielleicht nach drei Monaten gemacht“, gibt Mageney zu bedenken. „Wer den Willen gefasst hat, der macht das auch.“

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