Ein Vorwurf aus dem Bereich des Sexualstrafrechts bedeutet für die Betroffenen meist einen tiefgreifenden Lebenseinschnitt. Häufig stehen das berufliche Fortkommen, das familiäre Umfeld und das gesellschaftliche Ansehen auf dem Spiel. Schon ein laufendes Ermittlungsverfahren kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen – noch bevor überhaupt ein Gericht eingeschaltet wird. In vielen Fällen geht es genau darum: dem Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen.
HT Strafverteidiger – Ihre Anlaufstelle für Sexualstrafrecht in Bochum und bundesweit
Dr. Jonas Hennig, Inhaber der Kanzlei HT Strafverteidiger – einer der renommiertesten Adressen im Bereich Sexualstrafrecht – betreut seit mehr als zwölf Jahren Menschen in extremen Lebenslagen. Tätig ist die Kanzlei deutschlandweit und damit auch für Mandanten aus Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet. Neben seiner Arbeit als Fachanwalt für Strafrecht engagiert sich Dr. Hennig als FAO-Dozent und schult Fachanwälte sowie angehende Fachanwälte im Sexualstrafrecht. 2024 war er als Sachverständiger an Beratungen zur Reform des Strafrechts im Deutschen Bundestag beteiligt. Seine Dissertation wurde mit der Höchstnote ausgezeichnet und mehrfach prämiert. Das Magazin FOCUS führt ihn als Top-Anwalt für Strafrecht.
Die Kanzlei ist ausschließlich strafrechtlich tätig – mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Ein eingespieltes, hochspezialisiertes Team begleitet Beschuldigte in sämtlichen Verfahrensstadien. Dabei stehen nicht allein juristische Schlagkraft und strategische Verteidigung im Vordergrund, sondern ebenso die menschliche Begleitung jener Personen, die sich plötzlich in einer existenziellen Ausnahmesituation wiederfinden.
Was Dr. Hennig an diesem heiklen Rechtsgebiet fasziniert
Dr. Jonas Hennig gehört zu den bundesweit gefragtesten Strafverteidigern bei sexualstrafrechtlichen Anschuldigungen. Für seine Mandanten stehe alles auf dem Spiel, betont er. Das ihm entgegengebrachte Vertrauen sei eine immense Verantwortung, zugleich ein Privileg und der wesentliche Antrieb in der täglichen Arbeit. In kaum einem anderen strafrechtlichen Bereich falle die Qualität der Verteidigung so sehr ins Gewicht wie im Sexualstrafrecht.
Ihn und sein Team motiviere es, zu erleben, wie sich mit Erfahrung, Sorgfalt und fachlicher Tiefe jener Ausgleich der Machtverhältnisse herstellen lasse, ohne den ein faires Verfahren kaum denkbar sei. Häufig sei es gerade die Verteidigung, die die Unschuldsvermutung mit Beharrlichkeit im Verfahren zur Geltung bringe. Auf diesem Weg gelinge es regelmäßig, dem Mandanten einen öffentlichen Strafprozess zu ersparen und seine Freiheit sowie sein weiteres Leben zu sichern.
Aussage gegen Aussage: Die zentrale Herausforderung im Sexualstrafrecht
Eine Vielzahl von Verfahren im Sexualstrafrecht ist dadurch geprägt, dass objektive Beweismittel kaum vorhanden sind. Oftmals stehen sich lediglich zwei voneinander abweichende Schilderungen eines Vorfalls gegenüber. Gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen sind solche Aussage-gegen-Aussage-Situationen die Regel. „Die Justiz ist häufig geneigt, der anzeigenden Person vorschnell Glauben zu schenken“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hennig. „Dem wirksam entgegenzutreten, erfordert höchste Spezialisierung, langjährige Erfahrung, fachliche Tiefe und Verhandlungsgeschick.“
Die gründliche Analyse belastender Aussagen, das Aufdecken möglicher Widersprüche sowie die Bewertung zahlreicher aussagepsychologischer Aspekte zählen daher zu den Kernaufgaben des Verteidigerteams.
Freiheit sichern und Öffentlichkeit vermeiden
Die Kanzlei HT Strafverteidiger setzt auf eine vorausschauende, proaktive Verteidigung bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens. In einer sogenannten Schutzschrift wird die belastende Aussage gemäß den Maßstäben des Bundesgerichtshofs zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung umfassend ausgewertet. „Auf diesem Weg lasse sich die Staatsanwaltschaft im Regelfall davon abbringen, Anklage zu erheben“, so Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig.
Für die Betroffenen heißt das konkret: keine Verurteilung, kein belastendes öffentliches Strafverfahren, kein Eintrag im Führungszeugnis. Im Ergebnis geht es um den Schutz der Freiheit und der bürgerlichen Existenz. Insbesondere im Sexualstrafrecht ist es die Kombination aus ausgeprägter Spezialisierung und früher Mandatsübernahme im Ermittlungsverfahren, die den entscheidenden Unterschied macht.
Fachliche Tiefe und menschliche Nähe
Wer sich erstmals einer Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten gegenübersieht – etwa im Anschluss an eine Durchsuchung oder eine Vorladung – benötigt mehr als rein juristische Auskunft. Diese Menschen brauchen einen Ansprechpartner, der ihre Lage begreift und sie zuverlässig durch ein häufig belastendes Verfahren führt: jemanden, der zuhört und transparent über die nächsten Schritte sowie sämtliche Chancen und Risiken informiert.
Bei HT Strafverteidiger rückt deshalb der Mensch ins Zentrum. Jeder Mandant wird persönlich betreut und erhält eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Anliegen ist es, nicht nur die rechtlichen Gefahren zu minimieren, sondern den Betroffenen auch in einer emotional fordernden Phase Orientierung und Halt zu vermitteln. Verteidigung heißt dabei stets, den Menschen hinter dem Vorwurf wahrzunehmen – unabhängig davon, ob schuldig oder unschuldig.
Weshalb Spezialisierung den Ausschlag gibt
Das Sexualstrafrecht zählt zu den anspruchsvollsten Disziplinen innerhalb des Strafrechts. Verfahren machen häufig die Auseinandersetzung mit umfangreichen Ermittlungsakten, Zeugenaussagen, der Analyse von Datenträgern, mit Sachverständigengutachten sowie mit vielschichtigen Glaubhaftigkeitsfragen erforderlich. Damit trägt ein Strafverteidiger eine erhebliche Verantwortung gegenüber seinem Mandanten. Insbesondere bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen ist das persönliche Vertrauensverhältnis unverzichtbar.
Fachliche Exzellenz, langjährige Erfahrung, Diskretion sowie innere Stärke und Belastbarkeit bilden die Basis dieses Vertrauens. Den Anfang nimmt diese Vertrauensbeziehung im Erstgespräch – hier ist nicht zuletzt das Bauchgefühl des Mandanten von Bedeutung. Bei der Auswahl der passenden Kanzlei sollten zusätzlich einige objektive Kriterien herangezogen werden:
- Fachanwaltstitel für Strafrecht
- Höchster Spezialisierungsgrad im Sexualstrafrecht – ein besonders gewichtiger Punkt!
- Mehrjährige praktische Erfahrung
- Referententätigkeiten, beispielsweise als Fachanwaltsausbilder im Sexualstrafrecht, sowie strafrechtliche Publikationen als Nachweis für Expertise und Spezialisierungstiefe
- Auszeichnungen in renommierten Anwaltsrankings
In einer derart anspruchsvollen Spezialmaterie wie dem Sexualstrafrecht ist die Spezialisierung der entscheidende Faktor. Nur wer diesen Spezialisierungsgrad mitbringt, weiß genau, welche Schritte einzuleiten sind, und kann auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Allein die Spezialisierung ermöglicht eine belastbare Einschätzung der Chancen und Risiken eines Falls und damit eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie.
Welche Verfahren HT Strafverteidiger regelmäßig betreut
Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig und sein Team verteidigen deutschlandweit Mandanten – schwerpunktmäßig bei folgenden Tatvorwürfen:
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexuelle Belästigung
- Sexueller Missbrauch
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie
Die Kanzlei ist auf die Strafverteidigung im gesamten Spektrum des Sexualstrafrechts spezialisiert – vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt – immer wieder auch innerhalb des Sexualstrafrechts – bildet die Verteidigung von Beamten und Ärzten.
Im Unterschied zu vielen Einzelkanzleien kann HT Strafverteidiger ein Vier-Augen-Prinzip realisieren, den jeweiligen Fall aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und das gebündelte Kanzleiwissen einbringen. Auch dadurch wird ein noch höherer Spezialisierungsgrad möglich. Die überregional vernetzte Teamarbeit macht in zahlreichen Verfahren den entscheidenden Unterschied für die Mandanten.
Was Beschuldigte sofort beachten sollten
So schwer es im ersten Moment fällt: Ruhe bewahren. Keine Aussage gegenüber der Polizei. Dr. Jonas Hennig versteht insbesondere bei Unschuldigen den Drang, sich rechtfertigen zu wollen, betont jedoch: Jede polizeiliche Aussage kann die späteren Verteidigungsmöglichkeiten schmälern.
Das Wichtigste ist, frühzeitig eine im Sexualstrafrecht hochspezialisierte Kanzlei einzuschalten. Die Weichen werden früh gestellt. Je früher eine spezialisierte Verteidigung eingebunden ist, desto größer sind in der Regel die Möglichkeiten, den weiteren Gang des Verfahrens zu beeinflussen. Insbesondere die ersten Tage nach Bekanntwerden eines Vorwurfs können von erheblicher Tragweite sein.



