Landgericht Oldenburg lässt Anklage zu
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone wird sich ein Polizist demnächst vor Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den 28-jährigen Beamten zugelassen, wie ein Sprecher mitteilte. Der Vorfall in der Nacht zu Ostersonntag 2025 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und zahlreiche Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus ausgelöst.
Vorwürfe und Tathergang
Dem Polizisten wird vorgeworfen, Lorenz von hinten erschossen zu haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der junge Mann mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte den Beamten bereits im November 2025 wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nach Ansicht der Ermittler ging der Polizist irrtümlich davon aus, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas, ein mitgeführtes Messer benutzte er jedoch nicht. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um einer Festnahme zu entgehen.
Landgericht sieht hinreichenden Tatverdacht
Das Landgericht Oldenburg nimmt an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung aus, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes. Der tatsächliche Geschehensablauf mit seiner Dynamik und den Wahrnehmungsmöglichkeiten des Angeklagten müsse in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden, so das Gericht. Ein genauer Prozessbeginn steht noch nicht fest.
Seltene Prozesse nach tödlichen Polizeischüssen
In Deutschland werden Verfahren gegen Polizisten nach tödlichen Schüssen nur selten vor Gericht verhandelt. Im Jahr 2025 kamen bei Polizeieinsätzen mindestens 16 Menschen ums Leben. Zwar wird in allen Fällen automatisch ermittelt, doch die meisten Verfahren werden eingestellt. Nach Expertenschätzungen landen nur etwa zwei Prozent der Fälle vor Gericht. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ sieht Rassismus als Hauptursache für den Tod des Schwarzen jungen Mannes und fordert eine umfassende Aufklärung.



