Das Landgericht Zweibrücken hat den Angeklagten im Fall des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der 26-jährige Mann wurde am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Tat hatte sich Anfang Februar in einem Regionalexpress nahe Landstuhl (Westpfalz) ereignet.
Hintergründe der Tat
Der Angeklagte, ein griechischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Luxemburg, war ohne gültigen Fahrschein unterwegs. Als der Zugbegleiter Serkan Calar (36) ihn bei der Ticketkontrolle aufforderte, den Zug zu verlassen, rastete der Mann aus. Laut Anklage schlug er dem Schaffner mehrfach mit voller Wucht mit den Fäusten gegen den Kopf. Das Opfer erlitt eine Hirnblutung und starb zwei Tage später im Krankenhaus.
Beweislage und Urteil
Die gesamte Tat wurde von Überwachungskameras im Zug aufgezeichnet. „Der äußere Geschehensablauf ist zweifelsfrei dokumentiert“, sagte Staatsanwalt Christian Horras in seinem Plädoyer. Er hatte zwölf Jahre Haft gefordert, sah jedoch keinen Tötungsvorsatz. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge, nicht wegen Totschlags oder Mordes.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf eine geringere Strafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft prüft eine Revision. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und erneut Diskussionen über Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ausgelöst.



