Tödlicher Streit in Vivantes Klinikum: Staatsanwaltschaft prüft Schuldunfähigkeit
Tödlicher Streit in Vivantes Klinikum: Schuldunfähigkeit geprüft

Ein 26-jähriger Patient soll am Sonntagabend in der Psychiatrie des Vivantes Klinikums Neukölln einen 65-jährigen Mitpatienten getötet haben. Der Tatverdächtige befindet sich in vorläufiger psychiatrischer Unterbringung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Die Unterbringung sei vergleichbar mit Untersuchungshaft bei schuldfähigen Personen.

Hintergrund der Tat: Diagnose Psychose

Der 26-Jährige war nach Angaben des Klinikums mit der Diagnose Psychose eingeliefert worden. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. Psychotische Störungen zählen zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen, teilte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) mit.

„Im Rahmen einer Psychose entwickeln Betroffene häufig Wahnvorstellungen, haben Halluzinationen und verlieren den Bezug zur Realität“, sagte Alkomiet Hasan, Koordinator der DGPPN-Behandlungsleitlinie Schizophrenie. Wahnvorstellungen oder Halluzinationen würden als „absolut real wahrgenommen und die Grenzen zwischen dem Ich und der Umwelt verschwimmen“. Für Betroffene sei das meist mit großer Angst und einem Gefühl der Bedrohung verbunden.

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Experten: Gewalt durch Psychose-Patienten selten

Hasan betonte, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen mit Psychosen niemals gewalttätig gegen andere werde. „Die Erkrankungen sind vielmehr durch eine hohe Suizidrate gekennzeichnet.“ Das absolute Risiko schwerer Gewalttaten durch Menschen mit Psychosen sei gering, auch wenn es im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung statistisch erhöht sei. Die häufigsten Ursachen für psychotische Zustände seien Schizophrenien und Intoxikationen.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Schuldunfähigkeit des Tatverdächtigen. Die vorläufige psychiatrische Unterbringung dient der Sicherung und Behandlung. Der Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit in psychiatrischen Einrichtungen auf.

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