Ein 64 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Bonn wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im August 2025 einen 70-jährigen Hotelier aus Bornheim getötet haben, der ein langjähriger Freund von ihm war. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage.
Urteil: Neun Jahre Haft statt lebenslänglich
Die Richter folgten damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wegen Raubmords eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte. Der Ankläger sah die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Auch die Nebenklage, die Tochter des Getöteten, hatte lebenslange Haft gefordert. Das Gericht sah jedoch nur einen Totschlag als erwiesen an.
Tathergang und Beweislage
Laut Urteil war der Angeklagte am 18. August 2025 im Büro des 70-Jährigen erschienen und hatte ihn mit einem Gegenstand erdrosselt. Anschließend umwickelte er den Kopf des Opfers mit drei verschiedenen Klebebändern fast vollständig. Ein Motiv konnte das Gericht nicht feststellen. Dennoch sei die Kammer von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, da zahlreiche DNA-Spuren an der Leiche des Hoteliers gefunden wurden, auch unter dem Klebeband. Zudem habe der 64-Jährige widersprüchliche Angaben gemacht.
Indizienkette und Urteilsbegründung
Das Gericht sprach von einem „Bündel von Indizien“, das für eine Verurteilung ausreiche. Da jedoch unklar sei, wie es zur Tötung kam – möglicherweise nach einem spontanen Streit –, sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erwiesen an. Dies gab der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Dienstag bekannt.
Reaktionen und Revision
Der Verteidiger Martin Kretschmer kommentierte das Urteil als „Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“. Er hatte für seinen Mandanten zuvor Freispruch gefordert. Der 64-Jährige bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss und beteuerte, seinen Freund, den er 30 Jahre kannte, nicht getötet zu haben. Die zahlreichen DNA-Spuren am Tatort und an den Kleidungsstücken des Toten seien nicht verwunderlich, da er als Freund jahrelang in der Pension ein und aus gegangen sei. Der Angeklagte will das Urteil anfechten; sein Verteidiger kündigte Revision an.



