Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat die Vergewaltigungsanklage gegen den ehemaligen Filmmogul Harvey Weinstein (74) fallengelassen. Grund dafür ist, dass die Ex-Schauspielerin Jessica Mann (40) nicht mehr in der Lage ist, einen weiteren Prozess durchzustehen. In einem Brief, der am Donnerstag vor Gericht verlesen wurde, schrieb Mann: „Mir ist bei diesem letzten Prozess klar geworden, dass ich es nicht ertragen kann, das alles noch einmal durchzumachen.“
Drei gescheiterte Prozessversuche
Jessica Mann wirft Weinstein vor, sie vor 13 Jahren vergewaltigt zu haben, während die beiden eine Beziehung führten. Bereits 2020 kam es zu einem ersten Prozess, in dem Weinstein schuldig gesprochen wurde. Das Urteil wurde jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens im Jahr 2025 konnte sich die Jury nicht auf ein Urteil einigen – und auch im dritten Anlauf im Mai 2026 blieb die Jury nach tagelangen Beratungen ohne Entscheidung.
Der jüngste Prozess forderte sichtlich Tribut von der 40-Jährigen. Fünf Tage lang berichtete sie vor Gericht, wie ihre einvernehmliche, aber komplizierte Beziehung zu Weinstein in eine Vergewaltigung ausgeartet sei. An einer Stelle erklärte Mann, sie habe Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren, woraufhin das Gericht die Verhandlung für diesen Tag vorzeitig beendete.
Weinsteins Verteidigung und Hintergrund
Weinsteins Anwälte argumentierten stets, dass die sexuellen Begegnungen einvernehmlich gewesen seien. Weinstein, einst einer der einflussreichsten Produzenten Hollywoods, wurde nach Enthüllungen über sexuelles Fehlverhalten im Jahr 2017 zum Gesicht des #MeToo-Skandals. Seitdem haben über 100 Frauen öffentlich Vorwürfe gegen ihn erhoben. In der Folge entstand eine Welle von Zivil- und Strafverfahren, die sich durch die Justizsysteme von New York und Kalifornien ziehen. Weinstein wurde 2023 in Kalifornien zu einer 16-jährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Aktuell ist er auf der Gefängnisinsel Rikers Island in New York inhaftiert.



