Alkohol am Steuer: Strafen, Promillegrenzen und MPU 2026
Alkohol am Steuer: Strafen und Promillegrenzen 2026

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland mehr als 14.000 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verursacht. Dabei starben 149 Menschen, rund 17.400 weitere wurden verletzt, so das Statistische Bundesamt. Alkohol am Steuer zählt damit zu den häufigsten Gründen für schwere Unfälle. Viele dieser Unfälle wären durch verantwortungsbewusstes Verhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vermeidbar.

Promillegrenzen in Deutschland: Was ist erlaubt?

In Deutschland gelten unterschiedliche Promillegrenzen: 0,0 Promille, 0,3 Promille, 0,5 Promille, 1,1 Promille und 1,6 Promille. Für Autofahrer gilt laut Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Grenze von 0,5 Promille. Wer bei einer Kontrolle 0,5 Promille oder mehr erreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Wert bis 0,49 Promille ist zulässig, sofern keine Auffälligkeiten wie riskantes Fahren oder ein Unfall vorliegen.

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger und unter 21-Jährige

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und alle unter 21-Jährigen gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer (Paragraf 24c StVG). Bei Verstoß drohen mindestens 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Ein zweiter Verstoß führt zu einer schriftlichen Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein dritter Verstoß endet in der Regel mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

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Strafen ab 0,5 Promille

Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen: 500 bis 1.500 Euro Bußgeld (abhängig von der Häufigkeit), zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Dann drohen drei Punkte, eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bis fünf Jahre sowie gegebenenfalls die Anordnung einer MPU.

Strafen bei Unfall oder Gefährdung

Wer unter Alkoholeinfluss den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, begeht gemäß Paragraf 315c StGB eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) drohen drei Punkte, Führerscheinentzug oder Geld- bzw. Freiheitsstrafe.

Wiederholungstäter: Strengere Strafen

Bei Wiederholungstaten werden die Strafen deutlich schärfer. Beim zweiten Verstoß drohen 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot und eine MPU. Beim dritten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.500 Euro, die Punkte bleiben bei zwei, das Fahrverbot bei drei Monaten, zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Tilgungsfristen betragen zwei Jahre und sechs Monate für Ordnungswidrigkeiten, fünf Jahre für schwerwiegende Fälle und zehn Jahre für Straftaten ab 1,1 Promille.

Alkoholabbau und MPU

Der Körper baut laut TÜV Süd etwa 0,13 Promille pro Stunde ab. Eine MPU wird unter anderem nötig bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis, Autofahren mit mehr als 1,6 Promille, wiederholtem Alkoholeinfluss oder Alkoholabhängigkeit. Laut BASt war 2024 Alkohol am Steuer mit 43 Prozent der Hauptgrund für MPU-Anordnungen.

Alkoholtest verweigern?

Der Atemalkoholtest bei einer Verkehrskontrolle ist freiwillig. Bei Verdacht auf Alkoholkonsum kann die Polizei jedoch eine richterlich angeordnete Blutentnahme veranlassen (Paragraf 81a StPO).

Promillegrenze für Radfahrer

Für Radfahrer liegt die Grenze bei 1,6 Promille (geringeres Gefährdungspotenzial). Bei Ausfallerscheinungen oder Unfall gilt bereits 0,3 Promille. Ab 1,6 Promille drohen Bußgeld, Punkte und oft eine MPU – auch ohne Führerschein. Ein negatives MPU-Gutachten kann zum Entzug einer bestehenden Fahrerlaubnis führen.

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