Alkoholverbot auf allen Bahnhöfen: Das gilt in Berlin ab Oktober
Alkoholverbot auf allen Bahnhöfen: Das gilt in Berlin

Die Deutsche Bahn führt ab Mitte Oktober 2026 ein bundesweites Alkoholverbot auf allen 5.400 Bahnhöfen ein. Das Verbot umfasst sämtliche Bahnsteige und Bahnhofshallen außerhalb der Gastronomiebereiche. Ziel ist es, mehr „Ordnung und Sicherheit“ auf den Bahnhöfen und in den Zügen zu gewährleisten, wie das Unternehmen mitteilte. Die Einhaltung wird von DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht.

Bisherige Erfahrungen und regionale Regelungen in Berlin

Bislang galt ein solches Verbot vor allem in großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Die Bahn verweist auf positive Erfahrungen im Hamburger Hauptbahnhof: Nach Einführung des Verbots im April 2024 ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. In Berlin war das Trinken von Alkohol auf Bahnhöfen bislang erlaubt. Ab dem 1. Mai 2026 wurde jedoch zunächst ein Verbot für den Bahnhof Zoo und den Ostbahnhof eingeführt. Dort ist seitdem der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältern untersagt. Ziel war auch hier eine Verbesserung von Sauberkeit und Sicherheitsempfinden der Reisenden. Bei Verstößen drohen Hausverweise, Hausverbote und bei Wiederholungen eine Anzeige.

Geltungsbereich: S-Bahnhöfe, Züge und Vorplätze

Das bundesweite Verbot gilt auch für die 168 S-Bahnhöfe im Berliner Stadtgebiet und im Brandenburger Umland. „Auch dort ist künftig das Trinken von Alkohol in den Gebäuden und auf den Bahnsteigen untersagt“, bestätigte S-Bahnsprecher Andreas Friedrich. In den Zügen der Bahn – Fernzüge, Regionalzüge und S-Bahnen – gilt hingegen kein generelles Alkoholverbot. Allerdings verbieten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), „die Verkehrsmittel mit offenen Speisen und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren“. Zudem heißt es: „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.“ Besonders betroffen sind „Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen“.

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Ob das Verbot auch für Bahnhofsvorplätze gilt, ist laut Bahn-Sprecher von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn der Weg oder Platz vor dem Bahnhof zum Bereich der Bahn gehört, gilt das Verbot dort ebenfalls. So gehören etwa am Hauptbahnhof und Ostbahnhof teils überdachte Vorplätze zum Bahnhofsgelände.

U-Bahn und gemeinsame Bahnhöfe

In den U-Bahnhöfen der BVG gibt es zunächst weiterhin kein explizites Alkoholverbot. Für U-Bahnen, Trams und Busse gilt die VBB-Regelung zur Gefahr für Sicherheit und Ordnung sowie das Verbot offener Getränke während der Fahrt. „Unsere Mitarbeitenden setzen die geltenden Regeln konsequent und zugleich mit Augenmaß durch“, erklärte eine BVG-Sprecherin. An den mehr als 20 gemeinsamen Bahnhöfen von Deutscher Bahn und BVG, wie Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Gesundbrunnen oder Zoo, sind die Zuständigkeiten aufgeteilt. Meist gehört der oberirdische Bereich zur Bahn und der unterirdische zur BVG. Wo die U-Bahn oberirdisch fährt, wie an der Warschauer Straße, oder die Bahn unterirdisch, wie im Hauptbahnhof, liegen die Bereiche räumlich getrennt. Konkret: In den Bahnhöfen der Bahn ist Alkohol ab Oktober verboten, in den U-Bahnhöfen weiterhin erlaubt. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, etwa wenn Fahrgäste nachts mit Bierflaschen von der U-Bahn in die S-Bahn wechseln, bleibt abzuwarten.

Zukunftsperspektive: Wird die BVG dem Beispiel folgen?

Die BVG teilte mit, sie entwickle ihre Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen kontinuierlich weiter. Neue Ansätze würden gezielt in Pilotprojekten getestet. „Deshalb beobachten wir auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Alkoholverbot genau und stehen dazu im engen Austausch mit unseren Partnern.“

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