Prozessauftakt in Berlin: 58 mutmaßliche Clan-Immobilien im Fokus
Am Berliner Landgericht hat ein spektakuläres Verfahren begonnen, bei dem es um die Einziehung von 58 Immobilien geht. Die Staatsanwaltschaft wirft einer 45-jährigen Frau, die im Libanon lebt, und einer 42-jährigen Berlinerin vor, die Objekte mit Geld aus rechtswidrigen Taten finanziert zu haben. Die Immobilien befinden sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming. Bereits 2018 waren die Objekte im Rahmen einer großangelegten Aktion gegen einen arabischstämmigen Clan sichergestellt worden.
Selbstständiges Einziehungsverfahren: Vermögen ohne Strafprozess einziehen
Das Verfahren läuft als sogenanntes selbstständiges Einziehungsverfahren. Dabei können Vermögenswerte, die aus Straftaten stammen, auch ohne ein vorheriges Strafverfahren eingezogen werden – sofern sie nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrühren. Das Landgericht hatte die Einziehung zunächst ohne mündliche Verhandlung per Beschluss angeordnet. Das Berliner Kamgericht hob diese Entscheidung jedoch auf Beschwerde der Betroffenen auf, sodass es nun zu einem Hauptverfahren kommt.
Zu Prozessbeginn erschienen die beiden Frauen nicht persönlich. Ein Anwalt der 45-Jährigen erklärte, die Finanzierung der Immobilien sei aus legalen Einkünften erfolgt. So habe die Frau bereits vor Jahren in Beirut eine Immobilie für 850.000 US-Dollar verkauft und das Geld reinvestiert. Zudem habe ihr Ehemann als Makler und Vermittler ein hervorragendes Einkommen erzielt. Die Verteidigung kündigte an, die Vorwürfe entschieden zu bestreiten.
Jahrelange Ermittlungen: Von Geldwäscheverdacht zur Einziehung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit mehr als zehn Jahren zu den Immobilienkäufen im Zusammenhang mit dem Clan. Ursprünglich richtete sich ein Verfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden jedoch 2021 eingestellt, da die Beweise für eine Anklage wegen Geldwäsche nicht ausreichten. Parallel dazu beantragte die Staatsanwaltschaft jedoch die Einziehung der Immobilien im selbstständigen Verfahren.
Für das aktuelle Verfahren sind bislang 30 Prozesstage bis März 2027 geplant. Das Landgericht wird in den kommenden Monaten prüfen, ob die Immobilien tatsächlich aus Straftaten finanziert wurden. Sollte die Einziehung bestätigt werden, würden die Objekte in den Besitz des Staates übergehen.
Kritik am Begriff Clankriminalität
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass er Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. Die Verteidigung im aktuellen Verfahren betont, dass die Vorwürfe gegen ihre Mandantin unbegründet seien und die Finanzierung der Immobilien legal erfolgt sei. Der Prozess wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern.



