Rentenkommission: Wirtschaft lobt Pläne, Gewerkschaften kritisieren scharf
Rentenkommission: Wirtschaft lobt, Gewerkschaften kritisieren

Die Vorschläge der Rentenkommission zur Reform des deutschen Rentensystems stoßen auf ein geteiltes Echo. Während Wirtschaftsverbände die Pläne überwiegend loben, üben Gewerkschaften scharfe Kritik. Die Bundesregierung will die Rente rasch reformieren, um das System zukunftsfähig zu machen.

Wirtschaft begrüßt Reform als überfällig

Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, bezeichnete die Vorschläge als „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer überfälligen Reform unseres Rentensystems“. Die Wirtschaft leiste einen enormen Beitrag zur Alterssicherung und sei daher auf ein tragfähiges System angewiesen. „Für ein nachhaltig finanziertes Rentensystem brauchen wir aber nicht nur isolierte Reformschritte, sondern auch eine Wirtschaft, die wieder auf den Wachstumspfad kommt“, sagte Adrian. „Beides gehört zusammen.“

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bewertet die Empfehlungen als fundierten Beitrag für eine dringend notwendige Strukturreform. BVR-Präsidentin Marija Kolak erklärte: „Die Rentenkommission setzt wichtige Impulse und zeigt der Politik eine klare Richtung: Deutschland braucht eine Abkehr von immer höheren Beiträgen hin zu einer transparenten, generationengerechten und langfristig tragfähigen Gesamtstrategie.“ Dazu gehörten eine stabile gesetzliche Rente, eine leistungsfähige betriebliche Vorsorge und die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge.

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Gewerkschaften kritisieren Streichung der Frührente

Kritik am Bericht der Alterssicherungskommission kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Im Fokus steht die geplante Streichung der Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte: „Die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren ist aus Sicht des DGB falsch. Rentenpolitik ist eben nicht nur Mathematik – sie ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.“

Die Bundesregierung müsse die Lebensleistung der Menschen anerkennen. Wer durchschnittlich mehr als zehn Jahre länger Beiträge gezahlt habe, müsse auch zwei Jahre früher in Rente gehen dürfen. Viele schafften es schon heute nicht, gesund bis zum Renteneintritt zu arbeiten. „Daher ist es falsch, das Rentenalter pauschal zu erhöhen und den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln – denn das geht an der Realität viel zu vieler Menschen vorbei“, fügte Fahimi hinzu. Dass die Kommission das Rentenalter wenigstens langsamer anheben wolle, sei ein kleiner Lichtblick.

ver.di-Vorsitzender Frank Werneke betonte: „Wer 45 Jahre seinen Buckel krumm gemacht hat, muss ein Recht darauf haben, abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können.“ Auch der vorzeitige Renteneintritt für langjährig Versicherte mit 35 und mehr Beitragsjahren sei wichtig. „Abertausende Menschen, ob in der Pflege, der Paketzustellung, der Abfallwirtschaft oder anderswo können schlicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten und müssen häufig vorzeitig in Rente gehen“, so Werneke. „Die Lebensleistung dieser Menschen abzuwerten, ist nicht akzeptabel.“

DIHK sieht positive Effekte für Arbeitsmarkt

Die DIHK sieht dagegen im Stopp der Frühverrentung ein wichtiges Signal zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Adrian erklärte: „Hier geht es jedes Jahr um 250.000 Menschen, die dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Das entlastet alle Beitrags- und Einzahler zugleich immerhin um zehn Milliarden Euro jährlich.“ Sinnvoll seien die vorgeschlagenen Verbesserungen, um Härtefälle abzufedern. So bleibe die Reform sozial verantwortbar und ökonomisch konsequent.

Das Gewerkschaftslager kann den Vorschlägen der Rentenkommission auch positive Seiten abgewinnen. Gelobt wird der Vorschlag, Minijobs weitgehend abzuschaffen. Etwa im Handel führe diese Erwerbsform schon heute millionenfach zu Altersarmut, betonte ver.di. Richtig sei zudem der Vorschlag, Abgeordnete, Selbstständige und auch Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rente einzubeziehen.

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