Bei einem Besuch im BG Klinikum Duisburg hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Bedeutung von Deeskalationstrainings für Krankenhauspersonal hervorgehoben. Sie betonte, dass Kliniken nicht zu Hochsicherheitstrakten umgebaut werden könnten, sondern präventive Maßnahmen wie Schulungen und Kommunikationsstrategien essenziell seien.
Deeskalationstraining als präventive Maßnahme
Das BG Klinikum Duisburg bietet spezielle Schulungen für Ärzte, Pflegende und andere Mitarbeiter an, um mit gewalttätigen oder bedrohlichen Patienten umzugehen. Die Teilnehmer lernen beruhigende Kommunikationsstrategien sowie einfache Abwehr- und Fluchttechniken. Bas, Schirmherrin der Kampagne #GewaltAngehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, unterstrich, dass solche Trainings wirkungsvoll seien.
„Man kann nicht jede Einrichtung, auch kein Krankenhaus, als einen Hochsicherheitstrakt mit Mauern umziehen und alles abschotten“, sagte die SPD-Politikerin. Neben baulichen Maßnahmen seien gezielte Deeskalationstrainings ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Gewalt.
Zunehmende Aggression gegenüber Personal
Die Kampagne #GewaltAngehen widmet sich seit drei Jahren der Gewaltprävention am Arbeitsplatz. Mitarbeiter von Krankenhäusern und Kliniken sind besonders häufig von verbalen Attacken bis hin zu körperlichen Angriffen betroffen. Bas betonte, die Kampagne sei wichtiger denn je: „Es gibt zunehmend Angriffe auf Rettungspersonal, Menschen in Uniform oder Pflegekräfte. Das treibt mich schon um.“ Die Menschen seien wütender und aggressiver geworden. Ihr Appell: „Wir können alle etwas dafür tun, mal wieder ein bisschen die Wut runterzufahren und vor allen Dingen den Respekt vor den anderen Menschen wieder mehr zu leben.“
Strafverschärfungen für Angriffe auf Heilberufe
Neben präventiven Maßnahmen sprach sich Bas auch für schärfere Strafen aus. Ein Gesetzentwurf, der Übergriffe auf Mitarbeitende bestimmter Heilberufe genauso bestrafen soll wie Angriffe auf Feuerwehrleute und Polizisten, soll nach der Sommerpause beraten werden. „Wenn tatsächlich Gewalt passiert, muss diese auch spürbar bestraft werden“, so Bas. Bisher wird ein Angriff in einer Notaufnahme als reguläre Körperverletzung eingestuft und kann maximal mit fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bas‘ Besuch in Duisburg verdeutlicht den doppelten Ansatz: Deeskalation und Prävention einerseits, aber auch klare strafrechtliche Konsequenzen andererseits, um das Personal in Krankenhäusern besser zu schützen.



