Das Düsseldorfer Justizministerium bewertet die Hinweise eines Inhaftierten auf einen geplanten gewaltsamen Aufstand und mögliche Korruption in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg als „ernstzunehmend“. Der Informant habe bereits in der Vergangenheit zutreffende Vorabinformationen zu Konflikten unter Mitgefangenen geliefert, erklärte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) bei einem Besuch vor Ort. In einer Sondersitzung des Rechtsausschusses räumte Ministerialdirigentin Caroline Ströttchen auf Nachfrage der Opposition im Düsseldorfer Landtag jedoch auch Vorbehalte ein: „Natürlich, wenn man den Lebenslauf des Gefangenen sich anguckt, kann man Zweifel an der Glaubwürdigkeit haben“, sagte die Leiterin der Abteilung Strafvollzug des Justizministeriums.
Strafregister des Whistleblowers: Wahrheit oder Lüge?
Der Mann hat bereits einiges auf dem Kerbholz und saß wegen schweren Raubes ein. Er sei mit anderen Tätern in ein Privathaus eingedrungen, habe die Bewohner überwältigt, geschlagen und gefesselt, eine Frau mit einer Waffe bedroht und Münzen und Schmuck entwendet. „Er ist einschlägig vorbelastet gewesen“, sagte Ströttchen. „Er war erst vor kurzem draußen nach einer Jugendstrafe von vier Jahren.“ Zudem gebe es einen Verdacht auf einen Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Vollzug. „Insofern hatten wir auf der einen Seite erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit“, sagte die Ministerialdirigentin über den Auslöser der polizeilichen Großaktion am vergangenen Dienstagabend. Zumal der Gefangene Namen von Mitgefangenen mit Handys nennen wollte, sofern er im Gegenzug in eine andere JVA verlegt werde. „Das macht ihn auch nicht glaubwürdiger.“
Rechtfertigen Verdächtigungen den polizeilichen Großeinsatz?
Auf der anderen Seite habe der Mann schon zweimal vorher zutreffende Tipps gegeben, durch die Auseinandersetzungen zwischen zwei Gefangenen hätten vermieden werden können. Für den Justizminister wiegt Letzteres am schwersten. Es bestehe „immer ein Unterschied zwischen der Glaubwürdigkeit einer Person und der Glaubhaftigkeit einer Aussage“, erklärte der Jurist. „Und da er uns zweimal glaubhafte Hinweise gegeben hat, war das – jenseits der Frage, ob das generell ein glaubwürdiger Charakter ist – für uns entscheidend.“ Limbach bat um Verständnis für das ungewöhnliche Vorrücken bewaffneter Polizeieinheiten in eine Justizvollzugsanstalt. „Lieber einmal zu viel überprüfen, als dass wir in irgendein Risiko zulasten unserer Bediensteten gehen.“
Motiv: „Hass auf die Anstalt“
Nach Angaben des Whistleblowers hatten mehrere Mitgefangene geplant, sich während einer Freistunde gewaltsam gegen das Personal aufzulehnen, Bedienstete zu überwältigen, an Anstaltsschlüssel zu gelangen und den Aufstand anschließend auf die gesamte Anstalt auszuweiten. Als Motiv habe der Informant einen tiefgreifenden Hass auf die Anstalt genannt. „Sollte sich der Verdacht weiter erhärten, dass hier Gewalt gegen das Personal organisiert werden sollte, werden wir alle Drahtzieher konsequent verfolgen“, unterstrich Limbach. Hinweise auf mögliche Drahtzieher gebe es bisher nicht. Bei dem Aufstand sollten laut Hinweisgeber auch Schusswaffen und Messer zum Einsatz kommen. Waffen seien bei den umfassenden Durchsuchungen der Anstalt am Dienstagabend allerdings nicht gefunden worden, bestätigte der Minister erste Angaben seines Hauses.
Planung über Gefangenen-WhatsApp-Gruppe und Meuterei-Video
Laut Schilderung des Informanten sollten unbeteiligte Gefangene die Meuterei mit Handys filmen und über einen bereits bestehenden TikTok-Kanal verbreiten. Dabei bezog er sich nach Angaben des Justizministeriums auf Erkenntnisse aus einer WhatsApp-Gruppe mit etwa 270 aktuellen und ehemaligen Inhaftierten verschiedener Anstalten. Die Kommunikation lief demnach über ein eingeschmuggeltes Handy. Vier Mobiltelefone wurden in der Anstalt tatsächlich gefunden. Die Auswertung der Daten laufe noch, sagte Ströttchen. „Gerade das Einschmuggeln von Handys kann für die Sicherheit des gesamten Vollzuges schwerwiegende Folgen haben“, betonte der Minister. „Dem treten wir entschieden entgegen.“ Die Anstaltsleitung habe bereits Strafanzeige wegen aller in Rede stehenden Vorwürfe gestellt.
Verdacht auf Korruption hinter Gittern: Geld gegen Smartphone
Zwei namentlich bislang nicht bekannte Bedienstete sollen gegen Bezahlung Mobiltelefone in die Anstalt gebracht haben. „Nun werden umfassende Befragungen durchgeführt, um den Verdachtsmomenten schonungslos und lückenlos auf den Grund zu gehen“, sagte Limbach. Die Sicherheitsstandards in den 36 Justizvollzugsanstalten des Landes mit ihren rund 8.000 Bediensteten seien hoch. Hundertprozentige Sicherheit könne es natürlich nicht geben. Für die Gefangenen hatte die große Durchsuchungsaktion zumindest aus Sicht des Justizministers auch Vorteile: Währenddessen seien aus der üblichen Freistunde fast vier Freistunden unter starker Polizeibewachung auf einem anderen Hof geworden. Die Häftlinge hätten das „sehr genossen bei dem sommerlichen Wetter und sich auch nicht beschwert, dass ihre Hafträume ganz schön durchwühlt waren, als sie wieder zurückgekommen sind“. Künftig soll es Taschenkontrollen bei den Bediensteten in den Anstalten geben. Dieser mitbestimmungspflichtige Eingriff in Persönlichkeitsrechte sei aber noch in der Absprache mit den Personalräten, erklärte Limbach.
Opposition: Hat der Minister die Lage noch im Griff?
Die SPD-Opposition sprach von einer unrühmlichen Folge sich häufender Vorkommnisse im Strafvollzug in NRW. „Erst kürzlich haben Berichte über Bestechungsskandale und verheerende Zustände in den Justizvollzugsanstalten Euskirchen, Rheinbach und Willich für großes Aufsehen gesorgt“, stellte der Abgeordnete Hartmut Ganzke fest. „Vor diesem Hintergrund stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Justizminister die Lage in unseren Justizvollzugsanstalten noch im Griff hat oder ob sie ihm entgleitet.“ Auch die FDP sieht viele strukturelle Probleme statt Einzelfälle in den Anstalten: Personalengpässe, Korruption, Handys im Strafvollzug oder auch das Einschmuggeln verbotener Gegenstände per Wurf über die Gefängnismauern seien „offenbar gang und gäbe“, meinte ihr rechtspolitischer Sprecher Werner Pfeil.



