Bafög-Reform: Mehr Geld für Studierende ab 2027 – Wohnpauschale steigt auf 440 Euro
Bafög-Reform: Mehr Geld für Studierende ab 2027

Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit auf eine Reform des Bafögs geeinigt. Die staatliche Studienförderung wird stufenweise erhöht, die Wohnkostenpauschale steigt auf 440 Euro monatlich. Allerdings verschiebt sich der Start der Reform um ein Semester: Statt zum Wintersemester 2026/27 treten die Neuerungen erst zum Sommersemester 2027 in Kraft.

Grundbedarf steigt in zwei Schritten

Der sogenannte Bafög-Grundbedarf soll wie geplant zweimal angehoben werden. Im Wintersemester 2027/28 steigt er von 475 auf 503 Euro. Eine zweite Erhöhung folgt im Sommersemester 2029 auf dann 563 Euro pro Monat. Dies gab die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar bei der Vorstellung der Details am Donnerstag bekannt.

Wohnkostenpauschale einmalig erhöht

Die Wohnkostenpauschale, die eigentlich zum Wintersemester 2026/27 steigen sollte, wird nun erst ab Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro angehoben. Damit erreicht sie das Niveau der staatlichen Grundsicherung. Auch der Hinzuverdienst, den Studierende ohne Kürzungen des Bafögs erzielen dürfen, soll steigen. „Nach intensiven Verhandlungen ist es der Koalition gemeinsam gelungen, alle bereits vereinbarten Leistungsverbesserungen in voller Höhe zu sichern“, sagte Esdar.

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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung

Die Reform sieht auch einen Bürokratieabbau vor. Anträge sollen künftig nur noch digital gestellt werden können. Der SPD-Forschungspolitiker Oliver Kaczmarek erklärte: „Für Studierende bedeutet die Reform mehr Geld, mehr Verlässlichkeit, weniger Bürokratie. Damit stärken wir das Vertrauen in das Bafög als verlässliche Studienfinanzierung.“ Viele junge Menschen, die eigentlich Anspruch auf Bafög hätten, würden den Antrag bisher gar nicht erst stellen, so Kaczmarek.

Hintergrund: Streit um Finanzierung verzögerte Reform

Eigentlich hatten sich Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bereits im Frühjahr auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform geeinigt. Ende April sollte das Gesetzgebungsverfahren starten. Doch dann rang die Koalition monatelang um die Finanzierung. Bär stellte die Reform in einem Interview grundsätzlich infrage und sagte: „Es ist kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf.“ Auch Unionschef Jens Spahn (CDU) verneinte eine Erhöhung staatlicher Leistungen. Dies sorgte für Unmut bei Studierenden und beim Koalitionspartner SPD.

Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten

Mit der Anhebung reagiert die Bundesregierung nach einer Ansage von Kanzler Friedrich Merz (CDU) auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Laut Berechnungen des Moses-Mendelssohn-Instituts kostet ein durchschnittliches WG-Zimmer mittlerweile 512 Euro pro Monat. In Städten wie Berlin, Hamburg oder Köln können es schnell über 600 Euro werden. Die letzte Erhöhung des Bafögs liegt zwei Jahre zurück.

Bafög muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden

Grundsätzlich können alle Studierenden und Schüler Bafög beantragen. Die staatliche Finanzierung wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen vergeben, zur anderen Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ob man das Geld erhält, hängt vom Einkommen der Eltern ab.

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