Brandenburg: Weniger Inobhutnahmen trotz mehr Kinderschutz-Meldungen
Brandenburg: Weniger Inobhutnahmen trotz mehr Meldungen

Weniger Kinder aus Familien genommen

In Brandenburg sind im vergangenen Jahr trotz einer steigenden Zahl von Kinderschutz-Verfahren weniger Kinder und Jugendliche von ihren Eltern getrennt worden. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg gab es 2024 insgesamt 1.753 Inobhutnahmen – eine vorläufige Schutzmaßnahme der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung. Im Jahr zuvor waren es noch 2.069. Damit setzt sich ein Trend fort, der den langjährigen Anstieg zwischen 2000 und 2023 umkehrt.

Mehr Meldungen, aber weniger akute Gefährdungen

Die Zahl der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung stieg hingegen deutlich an: 10.857 Verfahren bedeuten einen Zuwachs von 27,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In den meisten Fällen ging es um Vernachlässigung, aber auch um psychische und körperliche Misshandlungen. Allerdings stellten die Behörden nur bei 16 Prozent der betroffenen Kinder eine akute Kindeswohlgefährdung fest. Bei 65 Prozent der Verfahren wurde am Ende keine Gefährdung gesehen.

Das Bildungs- und Jugendministerium in Potsdam wertet die Entwicklung positiv. „Die Zahl der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen steigt weiter an – Ursache sind vor allem eine Sensibilisierung der Gesellschaft, eine Aufhellung des Dunkelfeldes, Krisen und Überforderung“, sagte Minister Gordon Hoffmann (CDU). Die erhöhte Aufmerksamkeit führe dazu, dass Beobachtungen häufiger an die Jugendämter gemeldet würden, sodass diese frühzeitig Unterstützung anbieten könnten.

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Prävention zeigt Wirkung

Besonders erfreulich sei der Rückgang bei den akuten Gefährdungen und den vorläufigen Schutzmaßnahmen. „Insbesondere die Zahlen der akuten Kindeswohlgefährdungen und der vorläufigen Schutzmaßnahmen sind rückläufig. Das zeigt unter anderem, dass präventive Maßnahmen wirken und Familien Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Hoffmann. Die Kinder und Jugendlichen, die dennoch aus ihren Familien genommen werden müssen, leben dann in Jugendhilfe-Einrichtungen, Wohngruppen oder bei Pflegefamilien – Plätze, die knapp werden können.

Kinderschutzambulanzen als letztes Bundesland

Als letztes Bundesland hat Brandenburg inzwischen Kinderschutzambulanzen eingerichtet. Dort können Kinder, die möglicherweise misshandelt oder missbraucht worden sind, in einem geschützten Raum untersucht werden. Diese Einrichtungen sollen dazu beitragen, die Diagnostik zu verbessern und weitere Hilfen anzubahnen.

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