Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen umstrittenen Vorstoß gemacht: Eltern, die ihrer Unterhaltspflicht für ihre Kinder nicht nachkommen und dabei die Behörden täuschen, sollen künftig den Führerschein verlieren können. Die Maßnahme sei Teil eines härteren Vorgehens gegen sogenannte Unterhaltsbetrüger, die ihre Zahlungen bewusst verweigern.
Rechtliche Bedenken einer Expertin
Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Susanne Braun von der Universität Hamburg äußerte jedoch erhebliche Zweifel an der rechtlichen Umsetzbarkeit. „Der Führerscheinentzug als Sanktion für Unterhaltsverweigerung passt nicht in die deutsche Rechtsordnung“, sagte Braun dem Tagesspiegel. „Das Grundgesetz schützt die Mobilität als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit. Ein Entzug des Führerscheins wäre nur bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit verhältnismäßig.“
Braun verwies darauf, dass der Führerscheinentzug im deutschen Recht als Nebenfolge von Straftaten oder als Maßnahme der Verkehrssicherheit vorgesehen sei. Eine direkte Verknüpfung mit zivilrechtlichen Unterhaltspflichten sei systemfremd. Zudem sei die Beweisführung schwierig: „Die Behörden müssten nachweisen, dass der Unterhaltspflichtige tatsächlich zahlungsfähig ist und die Zahlung vorsätzlich verweigert. Das ist in der Praxis oft kaum zu leisten.“
Hintergrund des Vorstoßes
Laut Statistischem Bundesamt zahlen in Deutschland rund 1,8 Millionen unterhaltspflichtige Elternteile keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt. Die Gesamtforderungssumme beläuft sich auf mehrere Milliarden Euro jährlich. Prien will mit der geplanten Maßnahme vor allem diejenigen treffen, die durch falsche Angaben zu ihrem Einkommen oder Vermögen die Zahlung umgehen. „Wer seinen Kindern den Unterhalt vorenthält, handelt moralisch verwerflich und schadet der Gesellschaft“, so Prien in einer Stellungnahme. „Der Führerscheinentzug wäre ein scharfes Schwert, aber in hartnäckigen Fällen notwendig.“
Die Ministerin verwies auf erfolgreiche Modelle im Ausland, etwa in den USA, wo säumigen Unterhaltszahlern der Führerschein entzogen werden kann. Allerdings ist die Rechtslage dort anders: In vielen Bundesstaaten ist der Führerschein kein Grundrecht, sondern eine staatliche Erlaubnis, die an Auflagen geknüpft werden kann.
Kritik von Verbänden und Opposition
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Familiengerichtstag äußerten sich ebenfalls kritisch. „Der Führerschein ist für viele Menschen existenziell, um zur Arbeit zu kommen oder ihre Kinder zu versorgen“, sagte DAV-Vizepräsidentin Margarete Gräfin von Galen. „Ein Entzug könnte die Situation der betroffenen Familien sogar verschlechtern, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Job verliert und erst recht nicht zahlen kann.“
Die Opposition im Bundestag, insbesondere die Fraktionen der Grünen und der Linken, lehnen den Vorstoß ab. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Katja Keul, nannte die Idee „populistisch und rechtlich fragwürdig“. Stattdessen müsse der Staat die Unterhaltsvorschusskasse stärken und die Eintreibung von Unterhaltsforderungen effizienter gestalten.
Alternativen und Ausblick
Als mildere Mittel schlagen Experten vor, säumigen Zahlern die Fahrerlaubnis nur vorübergehend zu entziehen oder sie zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Auch die Pfändung von Konten oder die Anordnung von Zwangsgeld seien bereits bestehende, aber oft nicht ausgeschöpfte Instrumente.
Ob der Vorstoß von Karin Prien Gesetzeskraft erlangt, ist ungewiss. Das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) zeigte sich zurückhaltend. Eine Arbeitsgruppe prüft derzeit die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Bis zum Sommer soll ein Bericht vorliegen.



