Kita-Schließtage in Berlin: Eltern müssen nicht zustimmen
Kita-Schließtage: Eltern müssen nicht zustimmen

Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen Kitas in Berlin bis zu 27 Tage im Jahr schließen. Diese Regelung wurde vom Senat den Trägern gestattet. Doch nun stellt sich heraus: Ohne Zustimmung der Familien ist diese Erhöhung der Schließzeiten nicht umsetzbar. Das hat die Senatsverwaltung für Familie auf Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (Grüne) klargestellt.

Klartext aus der Senatsverwaltung

Die zuständige Senatsverwaltung betont, dass eine einseitige Erhöhung der Schließtage durch die Kita-Träger nicht zulässig ist. Vielmehr bedarf es der Einwilligung der Eltern. Diese Klarstellung erfolgte nach einer Anfrage der Grünen-Abgeordneten Burkert-Eulitz, die sich für die Rechte der Familien einsetzt.

Reaktion des Landeselternausschusses

Der Landeselternausschuss Kita (LEAK) zeigte sich erleichtert über diese deutliche Ansage. Allerdings äußerte er auch Kritik: Viele Kita-Träger hätten versucht, den Familien etwas anderes weiszumachen. Sie hätten den Eindruck erweckt, die neuen Schließtage seien ohne weiteres umsetzbar, was nun widerlegt wurde.

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Hintergrund der Regelung

Die Erhöhung der maximalen Schließtage von bisher 20 auf 27 Tage war Teil einer umstrittenen Reform. Ziel war es, den Kitas mehr Flexibilität bei der Planung von Fortbildungen und Betriebsausflügen zu geben. Doch die Umsetzung stieß auf Widerstand von Elternvertretern, die eine zusätzliche Belastung für berufstätige Mütter und Väter befürchteten.

Die Senatsverwaltung stellte nun klar: Ohne das Einverständnis der Eltern bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Eltern sollten sich daher nicht unter Druck setzen lassen und ihre Rechte wahrnehmen. Der LEAK empfiehlt betroffenen Familien, bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen und die Zustimmung zu verweigern, falls die Betreuungssituation nicht gewährleistet ist.

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