Ermittlungen eingestellt: Kein Tatverdacht mehr gegen Beschuldigte
Im Fall eines mutmaßlichen Sexualdelikts an einer Schule in Koblenz hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 20-jährigen und einen 18-jährigen Mann eingestellt. Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen wurde aufgehoben, da sich der Tatverdacht nicht bestätigte. Allerdings sitzt der 20-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft – wegen eines anderen, schwerwiegenderen Falls.
Vorwurf: Sexuelle Handlungen an Elfjähriger
Der Vorfall ereignete sich Ende April auf einer Schultoilette. Einem 20-Jährigen wurde vorgeworfen, an einer Elfjährigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Ein 18-Jähriger stand als mutmaßlicher Mittäter unter Verdacht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte mit, dass die Ermittlungen gegen beide Männer nun eingestellt wurden, da der Tatverdacht nicht aufrechterhalten werden könne.
Belastbare Alibis und fehlende Spuren
Die Behörde erklärte, dass Zeugenaussagen nicht ausreichend belastbar gewesen seien. Die Auswertung von Handydaten habe ergeben, dass sich beide Beschuldigte zur Tatzeit nicht am Tatort befunden hätten. Zudem verfügten sie über belastbare, durch Zeugen bestätigte Alibis. Kriminaltechnische Spuren, insbesondere DNA-Spuren, die auf die beiden Männer hindeuteten, wurden nicht gefunden.
Verfahren gegen Unbekannt fortgesetzt
Die Schule war zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt stark besucht, dennoch fanden sich keine Zeugen, die sachdienliche Angaben machen konnten. Daher ließ sich das Tatgeschehen nicht mit Gewissheit verifizieren. Das Verfahren wird nun gegen Unbekannt weitergeführt. Gegen den 18-Jährigen hatte zu keinem Zeitpunkt ein dringender Tatverdacht bestanden, der für einen Haftbefehl nötig gewesen wäre.
20-Jähriger in anderem Fall unter dringendem Tatverdacht
Der 20-Jährige bleibt jedoch in Untersuchungshaft, da er dringend verdächtigt wird, Mitte April ein zwölfjähriges Mädchen in Koblenz vergewaltigt zu haben. Die Ermittlungsbehörde sieht hier einen dringenden Tatverdacht gegeben.
Appell: Keine Spekulationen und Hetze im Netz
Der Fall hatte in sozialen Netzwerken große Aufmerksamkeit erregt. Staatsanwaltschaft und Polizei bitten erneut ausdrücklich darum, die gesetzliche Unschuldsvermutung zu respektieren und sich nicht an Spekulationen oder Hass- und Hetzkampagnen zu beteiligen. Wer strafbare Inhalte wie Bedrohungen oder Beleidigungen poste, müsse mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Zudem gebe es derzeit keine Hinweise auf eine allgemeine Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche an Koblenzer Schulen.



