Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), hat eindringlich vor den Folgen der geplanten Rentenreform für Ostdeutschland gewarnt. „Für Menschen in Ostdeutschland darf es keine Absenkung des aktuellen Rentenniveaus ab 2031 geben“, sagte Kaiser der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“. Andernfalls drohe vielen Menschen die Altersarmut. „Die gesetzliche Rente ist für die meisten Ostdeutschen die einzige Lebensgrundlage im Alter.“
Kretschmer fordert Berücksichtigung der Lebensleistung
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dringt darauf, die speziellen Bedürfnisse der Ostdeutschen zu berücksichtigen. „Wer über die Zukunft unserer Renten spricht, muss die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland ernst nehmen“, sagte Kretschmer den beiden Zeitungen. Viele hätten nach der Wiedervereinigung enorme Veränderungen bewältigt, Betriebe verloren, neue Berufe erlernt und das Land mit aufgebaut.
Entscheidend in der Rentendebatte ist nach Ansicht Kretschmers die Frage, wie soziale Sicherheit auch für kommende Generationen verlässlich finanziert werden könne. „Dafür brauchen wir wirtschaftliches Wachstum, gute Arbeit, mehr Eigenvorsorge und einen Staat, der mit dem Geld der Bürger verantwortungsvoll umgeht.“
Expertenkommission übergibt Empfehlungen
Die Expertenkommission zur Rentenreform übergibt am Dienstag im Kanzleramt ihre Empfehlungen an die Bundesregierung. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nehmen am Vormittag den Bericht des 13-köpfigen Gremiums entgegen. Anschließend treten sie mit den Vorsitzenden der Kommission, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, vor die Presse.
Das gesetzliche Rentenalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Nach den Empfehlungen der Kommission soll es danach je Jahrzehnt um ein halbes Jahr weiter hochgehen. Neben der Kopplung des Renteneintrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung soll unter anderem auch die „Rente mit 63“ abgeschafft werden.
Rentenniveau und Übergangsfaktor
Bis 2031 ist ein Rentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der „Nachhaltigkeitsfaktor“ wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.



