Berliner Senat gewährt in 186 Härtefällen Bleiberecht für Ausländer
Senat gewährt in 186 Härtefällen Bleiberecht

In zahlreichen Härtefällen beim Streit um Ausreise oder Bleiberecht von Ausländern hat der Berliner Senat größtenteils einen weiteren Aufenthalt in Deutschland bewilligt. Die Härtefallkommission, die in bestimmten Bereichen eingeschaltet wird, habe 367 Fälle angemeldet, die 656 Menschen betrafen, wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Kommission hervorgeht.

Entscheidungen im Detail

Über 221 Fälle sei beraten worden, Innensenatorin Iris Spranger (SPD) habe über 217 Ersuchen entschieden und in 186 Fällen (86 Prozent) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht. Zum Vergleich: 2021 lag die Quote bei 77 Prozent, 2022 bei 96 Prozent, 2023 bei 91 Prozent und 2024 bei 90 Prozent.

Herkunftsländer der Betroffenen

Die sechs häufigsten Herkunftsländer der Menschen in den Härtefallverfahren waren die Türkei, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Moldau und Serbien.

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Individuelle Prüfung jedes Falls

Jeder dieser Fälle werde von der Härtefallkommission individuell beraten und geprüft, hieß es. Die Senatorin entscheide dann unter Würdigung der persönlichen und humanitären Umstände. „So konnten wir vielen Menschen in schwierigen Lebenslagen eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnen“, teilte Spranger mit.

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