SVP-Politiker missbraucht Tochter der Partnerin 40-mal – Opfer soll abgeschoben werden
SVP-Politiker missbraucht Mädchen 40-mal – Opfer droht Abschiebung

Der Fall des ehemaligen SVP-Politikers Patrick Frei erschüttert die Schweiz. Der 57-Jährige soll über Monate hinweg die damals 14-jährige Tochter seiner Lebenspartnerin mehr als 40-mal mit K.-o.-Tropfen sediert und sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Doch während der Täter in Untersuchungshaft sitzt, droht den beiden Opfern – der Mutter und ihrer Tochter – die Abschiebung aus der Schweiz.

Die Vorwürfe im Detail

Patrick Frei, bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2023 Abgeordneter im Großen Rat des Kantons Aargau, wird von der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Vergewaltigung, versuchten Mordes und sexueller Handlungen mit einem Kind angeklagt. Die Anklage umfasst zudem mehrfache sexuelle Nötigung, Schändung, Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pornografie sowie Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Die Taten sollen über rund 40 Stunden hinweg stattgefunden haben, wobei Frei die Übergriffe filmte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Opfer durch die verabreichten Substanzen wiederholt in einem lebensbedrohlichen Zustand befanden, der zu einem Erstickungstod hätte führen können. Frei bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe; es gilt die Unschuldsvermutung.

Entdeckung der Taten und Folgen für die Opfer

Die Mutter, Iwona L., ertappte ihren damaligen Lebenspartner im September 2023 nachts im Zimmer ihrer Tochter und alarmierte die Polizei. Seither sitzt Frei in Untersuchungshaft. Die Tochter, heute 18 Jahre alt, erfuhr erst durch die Ermittlungen von den Dutzenden Missbrauchsfällen. Die Opfer können sich aufgrund der Betäubung kaum an die Übergriffe erinnern; die Anklage stützt sich daher maßgeblich auf die sichergestellten Videoaufnahmen, auf denen Frei laut Staatsanwaltschaft selbst zu sehen ist.

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Nach Freis Verhaftung waren Mutter und Tochter finanziell mittellos und wohnten zunächst weiter in seinem Haus – im selben Zimmer, in dem die Übergriffe stattfanden. „Ich habe es gehasst, an diesem Ort zu sein. Auf dieser Matratze zu schlafen“, sagte Paula L. dem Zürcher „Tages-Anzeiger“. Als Iwona L. bei der Wohngemeinde Untersiggenthal Sozialhilfe beantragte, meldete diese den Fall dem kantonalen Migrationsamt. Der Grund: Ein Arbeitsvertrag, den Frei mit Iwona L. abgeschlossen hatte, könnte ein Scheinarbeitsverhältnis gewesen sein, um ihr den Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Das Migrationsamt leitete Ermittlungen ein und verfügte schließlich die Ausweisung beider Frauen. Ihnen droht die zwangsweise Abschiebung.

Behördliches Vorgehen unter Kritik

Die Gemeinde zahlte den Frauen nur eine reduzierte Nothilfe von rund 1000 Franken monatlich statt der üblichen 1600 Franken – mit der Begründung, ihr Aufenthaltsstatus werde geprüft. Fachleute bezeichnen dieses Vorgehen als rechtswidrig. Eine Sozialrechtsjuristin sieht keine Grundlage für die Kürzung. Marc Spescha, emeritierter Professor für Migrationsrecht, nennt die Ausweisung eine „gravierende behördliche Fehlleistung“. Als EU-Bürgerin hätte Iwona L. auch ohne Arbeitsvertrag ein Aufenthaltsrecht gehabt. Zudem verlangt die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts besonderen Schutz für Migrantinnen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Iwona L. droht zudem ein Bußgeld von 2160 Franken wegen angeblicher Täuschung der Behörden; andernfalls drohen ihr 30 Tage Gefängnis. Der mutmaßliche Täter Frei, der den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, wird in dieser Sache voraussichtlich nicht belangt. Aus der Untersuchungshaft heraus zeigte er seine frühere Partnerin wegen angeblichen Diebstahls an, das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

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Psychische Folgen und öffentliche Solidarität

Iwona L. erlitt 2024 einen Nervenzusammenbruch und befindet sich derzeit in stationärer psychiatrischer Behandlung. „Wir wurden doppelt zum Opfer gemacht, doppelt traumatisiert“, sagte sie dem „Tages-Anzeiger“. „Nicht nur von Patrick, sondern auch von den Behörden.“ Ihre Tochter brach wegen des psychischen Drucks eine Bäckerlehre ab. Beide Frauen traten im „Tages-Anzeiger“ mit Namen und Gesicht an die Öffentlichkeit – eine bewusste Entscheidung, um anderen Betroffenen sexueller Gewalt Mut zu machen. Schweizer Kommentatoren vergleichen den Fall mit dem Fall Gisèle Pelicot in Frankreich, wo das Opfer ebenfalls sediert wurde und sich der Scham verweigerte.

Politische Reaktionen

Freis frühere Partei, die SVP, distanziert sich von ihm. Fraktionspräsident Pascal Furer verweist auf Freis Parteiaustritt unmittelbar nach der Verhaftung: Für die SVP erübrige sich eine Stellungnahme. Die nationale SVP spricht von einem schockierenden Einzelfall und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die SP des Kantons Aargau forderte hingegen eine umfassende und transparente Aufarbeitung sowie konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Opferschutzes. SP-Nationalrätin Tamara Funiciello kündigte Vorstöße für strengere gesetzliche Schutzvorgaben im Ausländerrecht an. Gemeinde und Kanton wollen sich zum laufenden Verfahren derzeit nicht äußern. Mutter und Tochter haben den Ausweisungsentscheid vor dem Aargauer Verwaltungsgericht angefochten.