Justizministerin Hubig plant längere Verjährungsfristen und neues Sexualstrafrecht
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen deutlich zu verlängern. Statt der bisherigen fünf Jahre sollen Taten künftig 20 Jahre lang strafrechtlich verfolgt werden können. „Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch.“ Die Änderung solle „so bald wie möglich“ umgesetzt werden.
Die Reform ist Teil einer umfassenden Initiative der Ministerin, die auch die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht vorsieht. Vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg betonte Hubig, dass dieses Prinzip die sexuelle Selbstbestimmung konsequent schütze. Betroffene wären etwa auch dann geschützt, „wenn sie sich in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ,Nein‘ artikulieren können“. Viele europäische Staaten hätten diese Regelung bereits, so die Ministerin. „Ich sehe darin ein Vorbild.“
Vom „Nein heißt Nein“ zum „Nur Ja heißt Ja“
Hubig erinnerte daran, dass bis 2016 eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorlag, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte. Erst mit der Reform „Nein heißt Nein“ wurde dieser Zustand überwunden. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: ,Nur Ja heißt Ja‘ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent“, erklärte sie.
Die Vorschläge der Ministerin stoßen auf unterschiedliche Resonanz. Die Grünen hatten bereits einen ähnlichen Vorstoß im Bundestag unternommen. Politiker von Union und AfD äußerten sich hingegen skeptisch, während SPD-Abgeordnete offen für die Reform sind. Der Entwurf wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Mit der geplanten Verlängerung der Verjährungsfrist will Hubig sicherstellen, dass auch schwerwiegende Sexualdelikte nicht ungesühnt bleiben. Opfer von Vergewaltigungen haben oft lange Zeit, um sich zu offenbaren und Anzeige zu erstatten. Die bisherige Frist von fünf Jahren sei in vielen Fällen nicht ausreichend, so die Ministerin.
Die Justizministerkonferenz in Hamburg wird voraussichtlich über die Vorschläge beraten. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus. Die Bundesregierung strebt eine zügige Umsetzung an, um den Opferschutz zu stärken und die Rechtslage an internationale Standards anzupassen.



