Das Strandbad Jungfernheide in Berlin hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten. Die Betreiberin des Freibads hatte im Eilverfahren versucht, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu einer schnelleren und effektiveren Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu verpflichten. Das Gericht wies den Antrag zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Strandbad seit Ende Mai geschlossen
Das Strandbad im Volkspark Jungfernheide ist bereits seit Ende Mai geschlossen – wie schon im Vorjahr. Grund ist der massive Befall durch den Eichenprozessionsspinner in dem Gebiet. Der Volkspark gehört zu den am stärksten betroffenen Bereichen Berlins. Tausende Eichen stehen dort. Die winzigen Brennhaare der Raupen können schwere allergische Reaktionen, Hautreizungen und Atembeschwerden auslösen.
Die Betreiberin argumentierte, die bisher ergriffenen Maßnahmen des Bezirks seien völlig unzureichend. Die Priorisierung der Bezirke bei der Bekämpfung sei nicht nachvollziehbar. Sie verwies auf Gefahren für ihre Beschäftigten sowie eine Existenzgefährdung durch finanzielle Einbußen. Das Strandbad hofft nun, in der nächsten Woche öffnen zu können, wie es vom Unternehmen hieß.
Gericht: Bezirke dürfen Prioritäten setzen
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts können die Bezirksämter bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eigene Prioritäten setzen. Dies sei insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil Fachunternehmen nur begrenzt zur Verfügung stünden. Dass die Behörden vor allem Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge bevorzugten, sei nachvollziehbar und rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Berlin in diesem Sommer zu einer stadtweiten Plage entwickelt. Der Volkspark Jungfernheide gehört zu den Hotspots.



