WM 2026 in Berlin: Neue Lärm-Regeln für Public Viewing im Freien
WM 2026 Berlin: Lärm-Regeln für Public Viewing

Public Viewing zur WM 2026 in Berlin: Neue Lärmschutz-Regeln

Die Vorfreude auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 wächst, doch in Berlin müssen sich Public-Viewing-Veranstalter und Fans auf strenge Lärmschutzauflagen einstellen. Die Berliner Umweltverwaltung hat spezifische Regeln erlassen, die bestimmen, welche Spiele im Freien gezeigt werden dürfen und welche nicht. Grund dafür sind die späten Anstoßzeiten aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsländern in Nordamerika.

Deutsche Fans können aufatmen

Für Anhänger der deutschen Nationalmannschaft gibt es gute Nachrichten: Alle Spiele der DFB-Elf, egal ob in der Gruppenphase oder in der K.o.-Runde, dürfen in Berlin uneingeschränkt draußen übertragen werden. Das gilt unabhängig vom Anpfiffzeitpunkt. Auch das Finale fällt unter diese Ausnahmeregelung.

Einschränkungen für andere Begegnungen

Für Spiele ohne deutsche Beteiligung gelten jedoch klare Zeitfenster: In der Gruppenphase an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen ist eine Übertragung im Freien bis 21 Uhr erlaubt, danach erst wieder ab 6 Uhr des Folgetages. An Sonntagen bis Donnerstag ist die Grenze bereits um 20 Uhr erreicht. Die gesamte K.o.-Phase darf hingegen an jedem Wochentag bis 21 Uhr gezeigt werden.

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Besonders hart trifft es die türkischen Fans: Ihre Gruppenspiele gegen Paraguay (Samstag, 20. Juni, 5 Uhr) und gegen die USA (Freitag, 26. Juni, 4 Uhr) finden zu Zeiten statt, die außerhalb der erlaubten Fenster liegen. Das Auftaktspiel der Türkei gegen Australien am 14. Juni um 6 Uhr ist hingegen erlaubt und könnte als Frühstücks-Event inszeniert werden.

Technische und organisatorische Auflagen

Die Draußen-Übertragung darf frühestens 15 Minuten vor Anpfiff beginnen und muss spätestens 15 Minuten nach Spielende beendet sein. Bei Siegerehrungen verlängert sich die Frist auf 15 Minuten nach Ende der Zeremonie. Lärmintensive Auf- und Abbauarbeiten sind nur an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr gestattet.

Betreiber von Public-Viewing-Veranstaltungen müssen zudem sicherstellen, dass Lautsprecher von Wohngebäuden weg ausgerichtet sind und die Lautstärke auf das notwendige Maß reduziert wird. Die Nutzung von Vuvuzelas, Fanfaren, Trommeln, Pfeifen und ähnlichen Fanartikeln sowie Pyrotechnik ist untersagt und muss aktiv durch das Personal unterbunden werden. Eine verantwortliche Kontaktperson mit Namen, Telefon und E-Mail ist gut sichtbar am Eingang auszuhängen.

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