Digitales Gewaltschutzgesetz: Neue Strafen für KI-Pornografie und digitale Nachstellung
Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes hat eine dringende Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen entfacht. Die Moderatorin und Schauspielerin erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, wobei es um sexualisierte digitale Gewalt geht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Fall zeigt deutlich, dass das aktuelle Strafrecht massive Lücken aufweist, wenn es um den Schutz vor pornografischen Deepfakes, heimlich gemachten Aufnahmen und digitalem Nachstellen geht.
Strafbarkeitslücken bei KI-generierten pornografischen Inhalten
Die SPD-Politikerin Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, erklärt im Interview, welche konkreten Verbesserungen ein digitales Gewaltschutzgesetz bringen soll. „Die Strafbarkeitslücken gibt es, wir haben bislang kein Gesetz, das sich speziell auf solche pornografischen Deepfakes bezieht“, stellt Wegge klar. Zwar sei das Recht am eigenen Bild durch das Kunsturhebergesetz geschützt, doch Verstöße gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung könnten damit nicht geahndet werden.
Die Politikerin betont, dass diese Schutzlücke seit Langem bekannt sei. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe es einen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz gegeben, der jedoch mit dem Ende der Ampel-Koalition nicht umgesetzt wurde. „Im Rückblick betrachtet trifft es sicherlich zu, dass dieses Vorhaben keine Priorität für den damaligen FDP-Justizminister Marco Buschmann hatte“, so Wegge.
Konkrete Maßnahmen des geplanten Gesetzes
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, das digitale Gewaltschutzgesetz im Frühjahr vorlegen zu wollen. Die geplanten Maßnahmen umfassen:
- Bildbasierte sexualisierte Gewalt wird unter Strafe gestellt, einschließlich voyeuristischer Aufnahmen
- Digitale Nachstellung (Tracking) mittels Apps oder technischer Hilfsmittel soll strafbar werden
- Stärkung zivilrechtlicher Ansprüche für Betroffene, insbesondere bei Auskunftsansprüchen und Account-Sperrungen
- KI-generierte Fälschungen, die Frauen zu Sexualobjekten machen, sollen mit einem entsprechenden Strafrahmen belegt werden
„Ein Deepfake mit Hasenohren, das mag lustig klingen, aber es bleibt ein Deepfake – und somit eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person“, erklärt Wegge. Auch solche Verstöße sollen künftig strafbar sein.
Unterstützung für betroffene Frauen
Viele Frauen, die sexualisierte digitale Gewalt erleben, gehen nicht juristisch dagegen vor. Scham- und Schuldgefühle sowie die Angst, nicht ernst genommen zu werden, spielen dabei eine große Rolle. „Wir wollen damit ein klares Zeichen setzen, dass der Staat an der Seite der Frauen steht“, betont die SPD-Politikerin.
Als erste Anlaufstelle für Betroffene nennt Wegge gemeinnützige Organisationen wie HateAid, die Erstberatung und im Zweifel auch finanzielle Unterstützung bieten. Die Politikerin kritisiert scharf Bestrebungen, diese Organisationen zu schwächen: „Dafür haben wir als SPD-Fraktion kein Verständnis. HateAid ist eine Organisation, die Menschen bei der Rechtsdurchsetzung hilft“.
Konsequenzen für Täter und gesellschaftliche Auswirkungen
Bei einer Verurteilung müssen Täter künftig mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten auch mit Haft. Wegge weist Argumente zurück, dass digitale Gewalt weniger schwer wiege als physische Gewalt: „Es braucht keine blauen Flecken, um von Gewalt zu sprechen. Das, was den Frauen dort angetan wird, ist definitiv Gewalt“.
Die Auswirkungen digitaler Gewalt sind gravierend: Viele Betroffene ziehen sich aus sozialen Netzwerken zurück, 54 Prozent der Bevölkerung äußern aus Angst vor digitaler Gewalt nicht mehr frei ihre Meinung im Internet. Betroffene leiden unter starken psychischen Problemen und fühlen sich klein und minderwertig.
Umsetzung und Perspektiven
Die bittere Wahrheit ist, dass einmal im Netz verbreitete Bilder oft nicht vollständig verschwinden. „Genau deshalb müssen Plattformen endlich stärker in die Pflicht genommen werden“, fordert Wegge. Die Verantwortung liege bei den Tätern und bei den Plattformen.
Die SPD-Politikerin zeigt sich zuversichtlich, dass mit der neuen Gesetzgebung eine Wende eingeleitet werden kann: „Ich will diesen Teufelskreis der nicht angezeigten Fälle und der deshalb nicht ermittelten Täter durchbrechen“. Der Gesetzentwurf befinde sich bereits im Verfahren, und die SPD-Fraktion werde alles dafür tun, dieses Gesetz so schnell wie möglich zu beschließen und umzusetzen.
„Meine Botschaft an betroffene Frauen lautet: Erstattet Anzeige, wir sind an Eurer Seite, damit die Täter nicht mehr länger einfach so davonkommen“, appelliert Carmen Wegge abschließend an alle Frauen, die digitale Gewalt erleben.



