Prozess um geplanten Krankenhaus-Anschlag in Bremerhaven: Geständnis und Fantasie
Ein junger Mann hat vor dem Landgericht Bremen ein umfassendes Geständnis abgelegt und eingeräumt, gemeinsam mit seinem Onkel einen islamistischen Anschlag auf ein Bremerhavener Krankenhaus geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschen vor, im vergangenen Sommer konkrete Vorbereitungen für eine Bluttat mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste getroffen zu haben.
Geständnis und Reue des 20-Jährigen
„Ich bereue zutiefst, mich auf diese Pläne eingelassen zu haben“, erklärte der 20-jährige Angeklagte zu Prozessbeginn. Sein 35 Jahre alter Onkel schwieg hingegen zu den schwerwiegenden Vorwürfen. Laut Anklage sollte der jüngere Mann mit einer improvisierten Sprengstoffweste und weiteren schusssicheren Westen eine Klinik betreten, um eine große Zahl argloser Menschen und sich selbst zu töten.
Planung und gescheiterte Umsetzung
Die Idee für den Anschlag sei von dem Onkel ausgegangen, berichtete der Neffe vor Gericht. Gemeinsam hätten sie eine Anleitung für den Bau einer Sprengstoffweste beim Al-Saqri-Institut für Militär gefunden, das der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zugeordnet wird. Die Mutter des älteren Angeklagten soll Anfang August drei chemische Stoffe bestellt haben: Magnesiumsulfat, Calciumnitrat und Salzsäure. Gegen sie läuft ein eigenes Ermittlungsverfahren.
Ein erster Test der Sprengstoffkomponenten in einer Feuertonne sei jedoch missglückt, und für weitere Materialien habe das Geld gefehlt. Die Pläne wurden schließlich durchkreuzt, als Ermittler im Rahmen anderer Ermittlungen auf verdächtige Chats zwischen den beiden Männern stießen und sie festnahmen. Beide sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Psychologische Hintergründe und Motivation
Der 20-jährige Angeklagte schilderte seine Beweggründe als „wie ein Spiel, wie eine Fantasie“. Seit der Grundschule leide er unter Selbstmordgedanken, und als Autist mit Schwerbehindertenausweis fühle er sich oft unverstanden. Erstmals im Alter von 13 oder 14 Jahren habe er Enthauptungsvideos des IS gesehen, was Zwangsgedanken ausgelöst habe. „Ich wollte immer wissen, wie es sich anfühlt, einen Menschen umzubringen“, gab er zu.
Nur gegenüber seinem Onkel habe er sich öffnen können, mit dem er gemeinsam den Koran las. Der ältere Mann habe ihm die Idee eines Anschlags auf ein Krankenhaus, eine öffentliche Veranstaltung oder sogar eine Synagoge unterbreitet. Über die Folgen eines solchen Attentats habe er sich keine Gedanken gemacht: „Ich habe überhaupt nicht darüber nachgedacht. Ich kann mich bei allen nur entschuldigen.“
Rechtliche Konsequenzen und Verfahrensausblick
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Verabredung zum Mord und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft. Für den jüngeren Angeklagten wäre auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht denkbar, was eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren bedeuten würde.
Das Landgericht Bremen hat 15 Verhandlungstage angesetzt, und ein Urteil könnte bereits Anfang Juni verkündet werden. Der Prozess wirft nicht nur Fragen zur Terrorabwehr auf, sondern auch zur psychologischen Betreuung vulnerabler Personen und zur Radikalisierung im familiären Umfeld.



