Kritik an neuer Versorgungspauschale: Chronisch Kranke weiterhin zu unnötigen Praxisbesuchen gezwungen
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz übt scharfe Kritik an der konkreten Umsetzung einer lange geplanten Versorgungspauschale für chronisch Kranke. Statt der erhofften Entlastung für Patienten und überlastete Arztpraxen profitiere nun nur noch ein kleiner Kreis von Erkrankten, während die Mehrheit weiterhin regelmäßig zum Hausarzt pilgern müsse – oft allein zum Abholen von Rezepten.
Umsetzung des Ampel-Gesetzes enttäuscht Erwartungen
Hintergrund ist die nun gefundene Lösung zur Umsetzung eines bereits 2025 von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetzes. Dieses sah ursprünglich vor, dass Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und geringem Betreuungsbedarf durch eine neue „Versorgungspauschale“ von quartalsweisen Praxisbesuchen entlastet werden sollten. Hausärzte könnten stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen.
Die konkrete Ausgestaltung wurde jedoch stark eingeschränkt: Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) soll ab dem 1. Juli lediglich eine Halbjahrespauschale für Menschen zwischen 18 und 74 Jahren eingeführt werden. Diese gilt ausschließlich für bestimmte chronische Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen sowie spezifische Formen von Bluthochdruck und Gicht. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Patienten nur ein einziges Arzneimittel benötigen.
Patientenschutz sieht Systemversagen
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, zeigte sich enttäuscht: „Weiterhin müssen etwa Bluthochdruck-Patienten, die gleichzeitig erhöhte Cholesterinwerte haben, quartalsweise vorstellig werden.“ Auch für Diabetiker gebe es keine Erleichterung, und Erkrankte ab 75 Jahren seien komplett ausgeschlossen.
Brysch betonte, das Ergebnis mache überdeutlich, dass nicht etwa Patienten unnötig in Arztpraxen strömten. „Vielmehr sind es oft niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner, die lukrative Arzt-Patienten-Kontakte in die Höhe treiben.“ Die monatelangen Verhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und der KBV hätten somit zu einer minimalen Lösung geführt.
Gegenstimmen und unterschiedliche Positionen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte die gefundene Lösung bereits als „Bankrotterklärung des Systems der Selbstverwaltung“ im Gesundheitswesen kritisiert. „Herausgekommen ist eine chaotische Halbjahrespauschale für einen sehr kleinen Kreis von Chronikern, die die Praxen mehr belastet als entlastet“, hieß es in einer Stellungnahme. Für den allergrößten Teil der Chronikerversorgung ändere sich gar nichts.
Der Kassen-Spitzenverband sieht hingegen „eine gute Nachricht“ in der Regelung. Sprecher Florian Lanz betonte: „Wir erwarten, dass infolge dieser neuen Pauschale durch die Ärzte vermehrt Jahresrezepte ausgestellt werden.“ Heute führten einfache Wiederholungsrezepte zu unnötigen Terminen, die dann für alle frei würden. Unabhängig davon stehe chronisch Kranken der Zugang zu Ärzten selbstverständlich weiterhin offen.
Ministerium prüft Rechtskonformität
Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht näher zur gefundenen Lösung. Ein Sprecher erklärte, der Beschluss des Bewertungsausschusses sei am Freitag eingegangen und werde nun auf die Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht geprüft. Damit bleibt vorerst offen, ob die kritisierten Einschränkungen tatsächlich wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten können.
Die Diskussion um die Versorgungspauschale zeigt einmal mehr die Spannungen im deutschen Gesundheitssystem zwischen Kosteneffizienz, ärztlichen Interessen und patientenzentrierter Versorgung. Während einige Akteure minimale Fortschritte erkennen, sehen andere ein verpasstes Signal für echte Entlastung.



